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ElterngeldHallo zusammen,
Ich bin ab Januar 2018 aus der 3 jährigen Elternzeit. Bin erneut schwanger, ET Juli 2018.
Ab Januar 2018 trete ich meine Vollzeitstelle wieder an
Wie berechnet sich mein Elterngeld, da ich ja keine 12 Monate Einkommen erhalte?
Muss ich sonst noch irgendwas beachten/beantragen bei meinem Chef? Es ist so kompliziert...
von
Christin1!
am 19.10.2017, 21:21
Antwort auf:
Elterngeld berechnen
Hallo,
die restelichen Monate zählen mit 0 €
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.10.2017
Antwort auf:
Elterngeld berechnen
Je nachdem wann genau im Juli ET ist und wann somit der Mutterschutz beginnt, hast Du z.B. Januar bis Mai 2018 Einkommen
5 × Summe x€ aus Vollzeit und 7 x 0 Euro
÷ 100 × ca. 65 %
÷ 12 Monate ...
Vielleicht kannst Du auf vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten um weniger Monate mit 0 Euro Einkommen zu haben...
Bg
Mitglied inaktiv - 19.10.2017, 21:29
Antwort auf:
Elterngeld berechnen
Kann ich nicht mit meinem AG vereinbaren, dass ich ab November 2017 aus der Elternzeit komme?
von
Christin1!
am 19.10.2017, 21:46
Antwort auf:
Elterngeld berechnen
Du kannst in EZ TZ bis 30 Stunden arbeiten, auch bei einem anderen AG (mit Zustimmung) und Du kannst deinen AG fragen, ob er der vorzeitigen Beendigung zustimmt. Es gehen beide Varianten.
Bestimmt hat auch jemand noch eine bessere Idee und Du bekommst bald noch mehr Antworten. Lg
Mitglied inaktiv - 19.10.2017, 21:58