Hallo,
ich bin gerade wieder schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten haben wir das Elterngeld auf die zwei Jahre aufgeteilt die ich auch in Elternzeit zu Hause bleibe.
Wie sieht es jetzt mit dem Anspruch auf Elterngeld für mich aus? Man liest und hört überall was anders
Vielen Dank für die Antwort und schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Luise
von
Lieschenmueller
am 19.12.2018, 09:30
Antwort auf:
Elterngeld beim 2.Kind?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2018
Antwort auf:
Elterngeld beim 2.Kind?
Kann man das auch mal anhand von einem Zahlenbeispiel verdeutlichen? Ich steh da so ein bisschen auf dem Schlauch was mir demnächst zusteht! Das wäre sehr hilfreich.
von
Lieschenmueller
am 19.12.2018, 13:28
Antwort auf:
Elterngeld beim 2.Kind?
Hallo
Dafür braucht es Daten.
Wann genau wurde Kind 1 geboren?
Wie lange Elterngeld und Zeit (Bitte Daten)
Wann beginnt der Mutterschutz für Kind 2 ?
von
Sternenschnuppe
am 19.12.2018, 16:11
Antwort auf:
Elterngeld beim 2.Kind?
31.07.17 ist das erste Kind geboren und ich habe zwei Jahre Elterngeld und elternzeit genommen!
von
Lieschenmueller
am 20.12.2018, 08:22
Antwort auf:
Elterngeld beim 2.Kind?
ET ist wahrscheinlich der 28.07... also müsste der Mutterschutz so um den 14.06 beginnen glaub ich.
von
Lieschenmueller
am 20.12.2018, 08:24
Antwort auf:
Elterngeld beim 2.Kind?
Ok, bei Elterngeld Plus wären das dann ab November 18 bis einschließlich Mai 2019 jeweils 0€ Einkommen und 5x alten Lohn.
Das geteilt durch 12 ergibt die Basis auf die es dann die (was ist es aktuell? 65%?) Elterngeld gibt.
von
Sternenschnuppe
am 20.12.2018, 18:04