Hallo, ich und mein Belgidche freund planen nach Belgien zu umziehn wo seien heimat ist. Ich bin nach Deutschland umgezogen im 2012 und seit 2013 habe ich selbe arbeitgeber. Unseres kind wird im oktober geboren und meine letze arbeitstag wird 8 August 2017 sein und ab dann wollen wir nach Belgien umziehen weil einfacher ist ein umzug vor den Geburt. Meine krankenkasse bezahlt die geburt kosten im Belgien aber für Elterngeld habe ich 2 verschiedene regelungen gefunden. Eine ist : 1. Nach § 1 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (Ausnahmen), und das zweite 2 . Das Elterngeld ist eine Familienleistung im Sinne der EU-Verordnung Nr. 1408/71. Dadurch haben auch Grenzgänger, die in Deutschland erwerbstätig sind, aber in einem anderen Staat der EU ihren Wohnsitz haben einen Anspruch auf das deutsche Elterngeld. Obwohl wir umziehen meine arbeitvertrag bleibt offen weil ich nicht sicher bin ob ich Belgien überhaupt mag und ob ich da weiter leben kann und das ist einfach ein Jahres probezeit für mich. Hier haben wir nur eine Wohnung die gemietet ist und woltte ich gerne von Rathaus abmelden und eine neue anmeldung in Belgien machen ohne das Elterngeld recht zu verlieren. Ich weiss nicht ob ich überhaupt eine anmeldung im Belgien brauche aber wenn das muss die können mich nich dort anmelden ohne die abmeldung hier. Können sie uns helfen? Danke
von Ruxy am 14.04.2017, 15:04