Hallo Frau Bader,
wie berechnet sich das Elterngeld bei Selbständigkeit? Was ist Basis dafür? Wie lange wird das Einkommen aus der Vergangenheit herangezogen?
Strebe eine Selbständigkeit an. Wo muss ich mich wegen Rente versichern?
Bekommt ein Selbständiger Arbeitslosengeld bei Einstellung der Selbständigkeit?
Vielen Dank.
VG Schnecke14
Mitglied inaktiv - 19.03.2010, 10:12
Antwort auf:
Elterngeld bei Selbständigkeit
Hallo,
bei der Berechnung Ihres Einkommens und von Ihrem Elterngeldanspruch gibt es aber Besonderheiten: Für die Berechung ihres durchschnittlichen Monatseinkommens wird das Einkommen nach dem Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt zugrunde gelegt, wenn die selbstständige Arbeit während der ganzen Zeit ausgeübt wurde. Ausnahmen sind Zeiten mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (für ein anderes Kind). Der Berechnungszeitraum des Einkommens ist dann der so genannte Veranlagungszeitraum, der nicht ausschließlich in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes liegen muss.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2010
Antwort auf:
Elterngeld bei Selbständigkeit
für die rente und eine arbeitslosenversicherung mußt du privat sorgen, du zahlst ja auch keine beiträge.
du solltest dringend ein existenzgründerseminar besuchen, wenn dir solch elementaren kenntnisse fehlen!
werden u.a. von der arge angeboten.
Mitglied inaktiv - 19.03.2010, 10:29