Liebe Frau Bader,
wäre es denn ratsam den Steuerbescheid noch anzufechten bzw zu korrigieren und noch ein oder zwei Rechnungen zu finden, da ich die Steuererklärung schon gemacht habe-oder würde das dann vom Finanzamt als Selbstanzeige u somit als versuchte Steuerhinterziehung gesehen werden, oder kann man das durchaus mal machen..?
von
leelaGreen
am 11.07.2019, 02:01
Antwort auf:
Elterngeld bei Mischeinkünften
Hallo,
ich bin kein Steuerberater.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2019
Antwort auf:
Elterngeld bei Mischeinkünften
Wenn überhaupt kann man einer Steuererklärung nur 4 Wochen nach Erhalt widersprechen.
Und es kommt sehr komisch, wenn du dann plötzlich Einkommen anzeigst?
Mitglied inaktiv - 11.07.2019, 09:54