Frage: Elterngeld bei Frühgeburt

Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde bei 30+5 geholt und war somit eine Frühgeburt. Ich habe darauf hin 4 Monate Mutterschaftsgeld erhalten, auf Grund der Frühgeburtlichkeit. Das Mutterschaftsgeld wird ja bei dem Elterngeld angerechnet. Somit bekomm ich nur noch 8 Monate Elterngeld. Wir haben dies gesplittet, weil ich länger zuhause bleiben möchte und wir erhalten 16 Monate Elterngeld. Ich finde es sehr unfair, dass die Leute mit termingerechten Kindern 20 Monate bekommen und ich nur 16 Monate. Ist das denn richtig so? Wenn ja dann ist es sehr unfair... Ich kann ja nichts dafür das meine Tochter eher geholt werden muss und ich den Mutterschutz erst nach der Geburt in Anspruch nehmen konnte und dieser voll angerechnet wird! Andere Mütter gehen 6 Wochen vor dem berechneten ET in Mutterschutz und das wird beim Elterngeld nicht angerechnet....Fühl mich benachteiligt!

von Cleotara am 24.02.2012, 18:38



Antwort auf: Elterngeld bei Frühgeburt

Hallo, aber dafür gibt es doch 4 Wo. länger MG. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2012



Antwort auf: Elterngeld bei Frühgeburt

Insgesamt habe ich 18 Wochen Mutterschaftsgeld bekommen und zwar vom 27.09.11 bis 31.01.12. - So meinte ich das mit den 4 Monaten. Danke im vorraus für Ihre Antwort.

von Cleotara am 24.02.2012, 18:44



Antwort auf: Elterngeld bei Frühgeburt

Finanziell läuft es aber doch wegen des verlängerten MuSch auf das Selbe hinaus bzw. Sie stehen normalerweise sogar besser da, da das MuSchG höher ist als das EG.

von Lina_100 am 24.02.2012, 18:52



Antwort auf: Elterngeld bei Frühgeburt

Ja Sie haben recht, hab es nur von der theoretischen Sicht gesehen und nicht nachgerechnet. Entschuldigung, war nur grad durch den Wind und total auf die Monate versteift. Danke für die Antwort. Es hat sich schon erledigt Frau Bader :)

von Cleotara am 24.02.2012, 19:40



Antwort auf: Elterngeld bei Frühgeburt

War irritiert weil ich es gesplittet hab und so auf 16 Monate komme, wo andere 20 bekommen. Aber dadurch das ich ja 4 Monate Mutterschaftsgeld bekommen hab (welches höher war als als das Elterngeld) passt das. Ich hab quasi das Geld im vorab bekommen. Musste es grad von einer anderen Seite sehen. Danke :)

von Cleotara am 24.02.2012, 19:52



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