Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Mein Vertrag endet am 31.10.2009 (war 2 Jahre befristet). Unser Kind wird im Juni 2009 auf die Welt kommen. Ich erhalte also im Juli und August Mutterschutzgeld, danach Elterngeld. Nun habe ich gehört, dass ich ab November nicht mehr 67% (vom Nettogehalt) Elterngeld bekomme, da ich ab dem Zeitpunkt nicht mehr erwerbstätig bin, sondern ich erhalte lediglich den Sockelbetrag von 300,-. Ist das korrekt? Vielen Dank und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 12.01.2009, 09:28