Hallo Frau Bader,
eine Frage: Mein Sohn ist 10 Mo. und da ich vorher Vollzeit gearbeitet habe bekomme ich Elterngeld in einer Höhe welche echt ok (da ich zu Zeiten des EZ Geldes wohl keines bekommen hätte).
Nun bin ich in der Elternzeit wieder schwanger gewordern (10 SSW). Wie sieht es da mit dem EG aus. Habe letztens von einer Bekannten gehört (bei der es ähnlich war) dass für das 2. Kind wieder das Einkommen aus der Vollzeittätigkeit vor derm 1. Kind berücksichtigt wird.
Stimmt das - das wäre ja toll.
In der Hoffnung auf ein positives feed back bedanke ich mich bereits im Voraus.
viele liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 18:39
Antwort auf:
Elterngeld bei 2. Kind
Hallo,
Thema Geschwisterbonus!
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel 1:
Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Beispiel 2:
Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2008