Meine Frage: Mutter ist alleinerziehend bekommt 14 Monate EG bewilligt. Kind ist 8 Monate und nun zieht der Vater in den Haushalt ein, ist selbst aber nicht EG berechtigt, da noch keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt. Muss die Mutter nun auf die 2 zusätzlichen Monate verzichten, das unverzüglich melden, oder gilt der Bescheid unabhängig vom Zuzug des Vaters? Vielen Danke!!!
Mitglied inaktiv - 30.05.2010, 18:43