Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nur 12 Monate / alleinerziehend

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld nur 12 Monate / alleinerziehend

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Sehr geehrte Frau Bader, in meinem Elterngeldbescheid wurde mir mitgeteilt, dass ich nur für 12 Monate EG erhalten kann, weil der Kindsvater nicht mit uns in einem Haushalt lebt, und somit nicht 2 Monate die Elternzeit nehmen kann. Aber gerade WEIL ich ja alleinerziehend bin (bekomme von der ARGE auch extra Zuschuss für Alleinerziehende), müsste es mir doch zustehen? Das verstehe ich nicht. Wenn Alleinerziehende 14 Monate EG erhalten, ist es doch absurd mir das abzulehnen, weil der Vater nicht bei uns lebt? Wie soll ich mich verhalten? Oder habe ich etwas falsch verstanden? Vielen Dank und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Alleinerziehende, bei denen sich für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert, können allein bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Bedingung ist, dass das Kind nur bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem auch die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthalts- Inhaltbestimmungsrecht allein zusteht. Glaichwohl kann der KV die Partnemonate beantragen. Liebe Grüsse, NB


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Lies hier: "Elterngeld für Alleinerziehende Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können allein für die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten. Bedingung ist jedoch, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt das Gleiche, wenn der elterngeldberechtigte Elternteil eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist." Wie sieht es bei Euch aus mit dem Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Davon hängt es offenbar ab... Aber mal am Rande: wieso kann der Kindsvater nicht die 2 Elternmonate nehmen? Eine gemeinsame Wohnung ist nicht die Bedingung dafür!


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liebe andrea6, danke für deine antwort :-) wir haben das gemeinsame sorgerecht und demnach auch aufenthaltsbestimmungsrecht? nach letzterem hat uns keiner gefragt, auf dem JA. ich lebe mit meiner tochter allein in einer wohnung und der papa wohnt in einer anderen stadt, auch allein. im brief der beim EG-bescheid bei war, stand, dass mein antrag auf 14 monate abgelehnt werden muss, da ich nicht alleiniges sorgerecht habe und der vater nicht mit uns in einem haushalt lebt... lg


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Nunja, bei gemein. Sorgerecht gilt man zumeist nicht mehr als alleinerziehend. Und woran soll es nun bitte scheitern, daß der Vater seine 2 Monate EZ nimmt? Viele Grüße Désirée


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Nun ja, dann ist doch alles korrekt gelaufen, oder?


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Also so richtig blicke ich jetzt nicht mehr durch. Du möchtest 14 Monate Elterngeld, lebst allein, hast aber nicht alleiniges Sorgerecht? Bist Du verheiratet mit dem Vater? Lebt Ihr getrennt oder ist das nur beruflich? Jedenfalls kann man ja (wenn es beantragt wurde) auch gemeinsames Sorgerecht haben, wenn man nicht verheiratet ist. Damit kann es also wohl nichts zu tun haben. Ich würde also nochmal Widerspruch einlegen und den Sachverhalt nochmal schildern und vielleicht nochmal was beifügen, woraus hervorgeht, dass Du bei der ARGE auch als Alleinerziehend geführt wirst. Am besten alles persönlich abgeben und mit der Bearbeiterin nochmal sprechen. Vielleicht klärt es sich ja dann. Ansonsten kann vielleicht Frau Bader weiterhelfen?


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sorry wenn ich mich evtl. umständlich ausgedrückt habe? ich versuch's nochmal kurz für alle, die mir hier so nett raten: - ich BIN alleinerziehend und laufe auch so bei der ARGE - mit dem vater bin ich nicht verheiratet - das gem. sorgerecht haben wir VOR ihrer geburt zusammen mit der vaterschaftsanerkennung beim JA schriftlich bestätigen lassen - kurz darauf kam es dennoch zur entscheidung, dass wir weder zusammen ziehen / noch das kind gemeinsam erziehen, d.h. der vater hat so gut wie keinen kontakt / erz. einfluss zum kind, was allerdings für beide seiten völlig i.O ist, und ich sehe keinen grund ihm das sorgerecht entziehen zu lassen, obwohl kaum kontakt besteht - deshalb dachte ich, dass mir u.U. 14 monate als alleinerziehende zustehen


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sorry wenn ich mich evtl. umständlich ausgedrückt habe? ich versuch's nochmal kurz für alle, die mir hier so nett raten: - ich BIN alleinerziehend und laufe auch so bei der ARGE - mit dem vater bin ich nicht verheiratet - das gem. sorgerecht haben wir VOR ihrer geburt zusammen mit der vaterschaftsanerkennung beim JA schriftlich bestätigen lassen - kurz darauf kam es dennoch zur entscheidung, dass wir weder zusammen ziehen / noch das kind gemeinsam erziehen, d.h. der vater hat so gut wie keinen kontakt / erz. einfluss zum kind, was allerdings für beide seiten völlig i.O ist, und ich sehe keinen grund ihm das sorgerecht entziehen zu lassen, obwohl kaum kontakt besteht - deshalb dachte ich, dass mir u.U. 14 monate als alleinerziehende zustehen


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kk


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Dem Gesetzgeber ist es offenbar wurst, was die ARGE unter Alleinerziehend versteht; hier geht es wohl allein um gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht. Ob das gerecht ist oder nicht steht ja nicht zur Debatte....


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