Wenn man unterhaltsberechtigt ist, wie wird das dann eigentlich berechnet, wenn man Elterngeld bezieht? Wird dann das komplette Elterngeld als Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt? Wenn ich das richtig verstehe, sind doch 300 Euro (der Mindest-/Sockelbetrag) immer anrechnungsfrei und es "darf" nur die Summe zur Berechnung genommen werden, die eben die 300 Euro übersteigt. Bsp: 1200 Euro Elterngeld - aber bei der Berechnung "dürfen" nur 900 Euro zur Berechnung genommen werden. Oder sehe ich das falsch? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. LG Danie mit Chiara Luana + Marco Alessandro
Mitglied inaktiv - 08.10.2009, 22:33