Hallo Frau Bader, ich bin promovierende mit einem stipendium der dfg. wird das stipendium (welches ja steuer- und sozialversicherungsfrei ist) als berechnungsgrundlage für das elterngeld angerechnet? denn wenn nicht, würde ich ja nur den mindestbetrag von 300,- € erhalten. habe auf einer informationsseite zum elterngeld gelesen, dass als berechnungsgrundlage auch einkünfte die nicht sozialversicherungspflichtig sind (darunter würde ja dann das stipendium fallen?!) als grundlage zur berechnung des elterngeldes dienen. stimmt das? und eine zweite frage: wie wird in dieser situation das mutterschaftsgeld berechnet? gruß
Mitglied inaktiv - 09.10.2009, 09:08