Hallo Frau Bader, wieviel darf man maximal verdienen, wenn man Elterngeld bezieht, ohne dass es angerechnet wird? Wenn man in der Elternzeit ein neues Baby bekommt und man geht zu dieser Zeit eben einem Minijob nach, bekommt man dann nur noch den Mindestsatz von 300 € oder wird auch dann wieder vom alten Nettolohn gerechnet, von dem das Elterngeld berechnet wurde? Ich könnte eine Putzstelle haben, bei der ich 10€ die Stunde verdiene, es wären 4 - 6 Stunden pro Woche - d.h. um die 140,00 bis 180,00 € dazu? Würde das angerechnet werden? Wenn ich wieder ein Baby innerhalb meiner 3-jährigen Elternzeit bekomme (wünschen uns noch ein Kind) wird dann dieses Geld als letztes Nettogehalt gezählt? Vielen Dank für Ihre Auskunft. Liebe Grüße Melanie
Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 17:55