Hallo zusammen,
Mein Freund hat den ersten Monat Elterngeld Basis bekommen. Leider nur den Mindestsatz, da er im Vorjahr Ausbildungsbedingt kein Einkommen hatte. Nun ist wider Erwartung der Vertrag nicht verlängert worden. Nun kann er den zweiten Monat nicht nehmen. Muss er den Mindestsatz dann zurück zahlen oder könnte er den zweiten monat auch während alg1 Bezug nehmen?
Danke Kiara
Mitglied inaktiv - 01.12.2018, 11:24
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Elterngeld Mindestsatz
Hallo,
Arbeitslosengeld 1 kann man nur erhalten, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das ist aber in der Elternzeit nicht der Fall. Es sei denn, er würde Teilzeit arbeiten wollen, dann kriegt er vom beiden etwas. Wenn er den zweiten Monat nicht nimmt, muss er den ersten zurückzahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.12.2018
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Elterngeld Mindestsatz
ohne arbeitgeber hat er keine elternzeit. er kann bei alg1 keine elternzeit nehmen...
von
mellomania
am 01.12.2018, 12:13
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Elterngeld Mindestsatz
Hmmm verstehe... er hat jetzt noch zwei Monate bis Mitte Februar eine honorartätigkeit. Könnte er es in diese Zeit legen? er ist mit dieser Honorartätigkeit unter 30 h und bekommt ja eh nur den Mindestsatz. Ich hatte gelesen es reiche, wenn ein Partner Einkommensverlust habe. Den habe ich.
Er könnte dann einfach normal die Honorartätigkeit weiter machen und trotzdem in ez sein oder?
Mitglied inaktiv - 01.12.2018, 13:15
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Elterngeld Mindestsatz
Solange er nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeitet, kann er auch EG beziehen. Dafür braucht er keine EZ oder AG. Sollte er aber ALG1 beziehen wollen muss er angeben das er für längstens 30 Std die Woche zur Verfügung steht. Ich gehe mal davon aus das du zuhause bist, damit wäre due Kinderbetreuung gesichert und er hat anteilig Anspruch auf ALG1 und EG.
von
Felica
am 01.12.2018, 15:13