Frage: Elterngeld - Lebensmonate

Hallo Frau Bader, ich verstehe nicht so ganz, welche Lebensmonate ich am besten ankreuzen soll..... wenn ich von 1 - 12 ankreuze, ist es ja so, dass man die ersten 2 Monate eh nichts bekommt, weil man in der Zeit Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberanteil erhält..., also bekomme ich ab Monat 3 Geld, insgesamt also nur 10 Monate. Und was ist, wenn ich Monat 3 - 14 ankreuze? Dann bekomme ich die 2 Monate ja auch nicht "geschenkt", sondern bekomme doch trotzdem nur 10 Monate Geld, oder? Aber welche..., auch 3 bis 12? Versteh gerade den Sinn nicht so ganz...., wo liegt der Unterschied? Vielen Dank! Kira

von Kira75 am 26.07.2013, 12:34



Antwort auf: Elterngeld - Lebensmonate

Hallo, letzteres bringt nur was, wenn Sie alleinerziehend sind Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2013



Antwort auf: Elterngeld - Lebensmonate

Die Zeit die die Mutter in Mutterschutz ist werden IMMER der Mutter angerechnet beim EG. Wenn eine Mutter also Mutterschutzgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezieht, dann bekommt sie, so sie nicht alleinerziehend ist, nur maximal 10 Monate EG. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 26.07.2013, 15:59



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