Frage:
Elterngeld/ Krankenversicherung
Liebe Frau Bader
Ich befinde mich zur Zeit in einer er schwierigen Situation deshalb meine Frage. Wenn ich meine Arbeit vor Beginn der Elternzeit kündige bzw. Meine Kündigung in der Elternzeit wirksam wird. Bekomme ich dann trotzdem Elterngeld und wie ist das mit der Krankenversicherung.
Im Fall eines Beschäftigungsverbot bekomme ich als Angestellte Geschäftsführerin auch mein Gehalt weiter?
von
Mausi1984
am 03.10.2018, 23:38
Antwort auf:
Elterngeld/ Krankenversicherung
Hallo,
Elterngeld bekommen Sie trotzdem.
Beitragsfrei krankenversichert sind Sie nur so lange, wie Sie Elterngeld bekommen. Deshalb ist es besser, das zu splitten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2018
Antwort auf:
Elterngeld/ Krankenversicherung
warum möchtest du kündigen? du wirst ohne arbeitgeber KEINE elternzeit haben und auch keine leistungen vom amt erhalten, da du dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung stehst. was sollte ein bv begründen? dies steht dir nur in besonderen konstellationen zu, darauf hin zu arbeiten, also auf ein bv, wäre eine nicht gute idee. denn wenn du keine beschwerden hast bzw. dein arbeitsplatz keine gefahr darstellt, erhälst du faktisch kein bv. es wäre gut, wenn du mehr über deine beweggründe schreibst, damit man erkennen kann, was genau dein problem ist.
von
mellomania
am 04.10.2018, 05:50
Antwort auf:
Elterngeld/ Krankenversicherung
bist du ohne elternzeit, da kein AG aich nicht krankenversichert...
von
mellomania
am 04.10.2018, 05:50
Antwort auf:
Elterngeld/ Krankenversicherung
Mit BV kein Anspruch auf ALG1, damit auch keine Krankenversicherung. Du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Ab Wirksam werden der Kündigung endet die EZ, spätestens mit Auslauf des EG dann auch die Krankenversicherung. Wobei du ja evtl eh selbst versichert bist.
Besser EZ nutzen, würde mich kundig machen ob dann nicht alles ruht bezüglich deiner Geschäftsführung.
von
Felica
am 04.10.2018, 07:05
Antwort auf:
Elterngeld/ Krankenversicherung
Die anderen Kommentare wundern mich etwas. Natürlich bekommt sie weiter Elterngeld, auch wenn sie kündigt. Und wenn sie gesetzlich krankenversichert ist, bleibt die Versicherung auch bestehen und ist sogar beitragsfrei während EG-Bezug wenn sie pflichtversichert ist. Falls sie freiwillig versichert ist kann die KK den Mindestbeitrag fordern, soweit ich weiß. Wenn sie verheiratet ist kann sie sich auch beim Ehemann mit familienversichern, was dann wieder kostenlos wäre (vorausgesetzt der Ehemann ist gesetzlich versichert).
Nach dem EG-Bezug kann es natürlich sein dass sei erstmal eine Sperre von der Arbeitsagentur bekommt. Aber vielleich hat sie schon eine neue Stelle in Aussicht, sonst würde sie ja nicht jetzt schon kündigen wollen...
von
bellis123
am 04.10.2018, 11:44
Antwort auf:
Elterngeld/ Krankenversicherung
Wo steht das sie kein EG bekommt? Die EZ endet sobald sie keine AG hat, ohne Ag keine EZ. Man muss aber nicht in EZ sein um EG zu bekommen. Wenn sie vorher kündigt und eine Sperre bekommt, hat sie ein Problem wegen der Versicherung. Die zahlt dann nicht. Für das EG zählt der Status Krankenversicherung den man beim Eintritt hat. Also nur weil man EG bekommt ist man nicht automatisch beitragsfrei versichert. Frag mal die Freiwillig versicherten. Ist man dagegen in EZ, ist man über den kompletten Zeitraum automatisch beitragsfrei versichert.
Davon ab, hat sie ein BV, dann steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Damit auch kein Anspruch auf ALG1, und um Mutterschaftsgeld zu bekommen muss man mindestens theoretisch Anspruch auf ALG1 zu haben. Könnte also die nächste Baustelle werden.
Wenn ich mich richtig daran erinnere geht es ihr um die Problematik das sie Geschäftsführerin ist, nicht darum das es einen neuen Job gibt. Die entsprechende rechtliche Haftung dahinter ist das Problem denke ich.
von
Felica
am 04.10.2018, 15:03
Antwort auf:
Elterngeld/ Krankenversicherung
@Felica
Genau das war doch eine ihrer Fragen, ob sie trotz Kündigung EG bekommt.
von
bellis123
am 04.10.2018, 16:39
Antwort auf:
Elterngeld/ Krankenversicherung
@felica: da habe ich aber meine Zweifel, ob deine Aussagen so stimmen:
- meine Krankenkasse hat mir gesagt, dass die beitragsfreie Versicherung für die gesamte Elternzeit von 3 Jahren gilt; eine Abhängigkeit zum Elterngeld gibt es da meines Wissens überhaupt nicht.
- da ich nun aber freiwillig gesetzlich versichert bin, muss ich mich zum Mindestbetrag selbst versichern. Dafür wollte die Krankenkasse aber nur den Status vor der Elternzeit haben. Ab wann mein Elterngeldbezug läuft, hat sie nicht interessiert. Das Elterngeld geht nur insofern ein, dass es bei der Versicherung als nicht anzurechnendes Einkommen anzugeben ist.
Mein Fazit: ist man pflichtversichert und unverheiratet, so hat man ein großes Interesse an einem ruhenden Arbeitsvertrag mit Elternzeit. Das spart mindestens 200€ im Monat
von
drosera
am 04.10.2018, 19:14
Antwort auf:
Elterngeld/ Krankenversicherung
Nur wenn die TE kündigt hat sie gar keinen Anspruch auf EZ mangels AG. Wer sollte sie also beitragsfrei stellen? Schrieb ich im übrigen auch. Ohne AG keine EZ, die Versicherung ist dann in dem falle nur über das EG gegeben, wenn überhaupt. Kannst gerne selbst nach googlen.
von
Felica
am 04.10.2018, 19:38