Frage: Elterngeld Geschwisterkind

Hallo Frau Bader, ich habe in August 2018 meinen 1. Sohn bekommen. Ich war 14 Monate bis 07.10.19 in Elternzeit. Beantragt haben wir das klassische Elterngeld welches bis Juli 2019 gezahlt wurde. Ab Oktober habe ich wieder verdient. Nun bin ich wieder schwanger und das 2. Baby kommt im September 2020. Meine Frage ist wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2? Der Bemessungszeitraum ist ja 08.2019 - 08.2020 (Beginn Mutterschutz). Fallen dann die Monate 08. und 09.19 mit 0,00€ ins Gewicht da ich zwar in Elternzeit war aber kein Elterngeld bekommen habe oder wird da ersatzweise das alte Einkommen angesetzt welches ich vor der 1. Schwangerschaft hatte? Fallen 2 Monate mit 0,0 im Durchschnitt stark ins Gewicht? Danke für Ihre Hilfe! Viele Grüße

von Augustbaby2018 am 18.04.2020, 14:03



Antwort auf: Elterngeld Geschwisterkind

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2020



Antwort auf: Elterngeld Geschwisterkind

Wann beginnt dein Mutterschutz vom 2. Kind Meiner Rechnung nach ist bei Geburt 9/20 dieBemessungsgrundlage 7/19-7/20 wenn Mutterschutz in 8/20 beginnt... Monate mit Mutterschaftsgeld werden nämlich auch ausgeklammert.

Mitglied inaktiv - 18.04.2020, 14:29



Antwort auf: Elterngeld Geschwisterkind

Am besten addierst du alle "Zählmonate" und diviedierst durch 12. Dann weißt du, wie viel du pro Monat bekommst. Bis Kind1 3 Jahre alt wird, bekommst du noch 10% Geschwisterbonus (auch ein Grund, warum ElterngeldPlus nicht immer die bessere Wahl ist).

von sneram am 18.04.2020, 18:14



Antwort auf: Elterngeld Geschwisterkind

Den Bemessungszeitraum zu bestimmen finde ich auch immer schwierig. Meine Vorrednerin gibt 13 Monate an. Das ist zuviel. Ich tippe auf Aug. - Juli. Bin mir aber da nicht sicher.

von sneram am 18.04.2020, 18:17



Antwort auf: Elterngeld Geschwisterkind

Je nachdem wann ET im September ist beginnt der Mutterschutz im August oder gar im Juli. Sobald du nur einen Tag im Mutterschutz bist wird der monat komplett ausgeklammert. Wenn MS im August wäre damit der Berechnungszeitraum Juli20-August19. Da du im August19 noch EG bezogen hast wird der durch einen Monat vor der Geburt des grossen Kindes ersetzt. Die Monate wo du in EZ warst aber kein Einkommen hattest werden mit 0 € gerechnet, bei allen anderen gilt dein Gehalt. Das ganze hättest du mindern können wenn du bei 14 Monate EG 2 Basismonate in EG Plus genommen hättest, dann könntest du das maximale ausklammern lassen.

von Felica am 19.04.2020, 00:47



Antwort auf: Elterngeld Geschwisterkind

Ja habe mich verrechnet Mutterschutz Beginn in 8/20 Bemessungsgrundlage 8 /19-7/20 Monate mit EG werden ausgeklammert vom 1. Kind bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert sowie die Monate mit Mutterschaftsgeld @Ap rechne doch einfach die 12 relevanten Monate zusammen und Teile sie durch 12 Geschwisterbonus gibt es noch ontopp bis Kind 1 3 Jahre alt wird

Mitglied inaktiv - 19.04.2020, 21:04



Antwort auf: Elterngeld Geschwisterkind

Gehst du im August in den Mutterschutz? Dann wäre die Berechnungsgrundlage 08.19-07.20. Du sagst, du hast bist Kuk 2019 Erlternegeld bekommen. Heißt das 11 oder 12 Monate? Wenn du ganz klassisch 12 Monate bekommen hast (und das Geld im Juli dann praktisch für den 12. Lebenesmonat war), dann würde nämlich 08.19 ersetzt werden durch den letzten ganzen Monat vor dem Mutterschutz von Kind 1, also wahrscheinlich 05.19 oder 06.19. Wenn du im September kein Geld erhalten hast, wird der mit 0 Euro eingerechnet. Und du verlierst entsprechend 1/12 Elterngeld. Allerdings bekommst du noch Geschwisterbonus für den größten Teil der Zeit.

von 85kathali am 20.04.2020, 10:56



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