Hallo Frau Bader, Ich werde im Sommer von meinem 4-jährigen USA Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren. Ich habe einen Expatvertrag bei dem mein deutscher Arbeitgeber über die letzten 4 Jahre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland abgeführt hat. Meine erste Frage betrifft die Regelung, ob ich Anspruch auf Elterngeld habe, obwohl ich im Ausland gelebt habe. Ich habe letztes Jahr ein Baby in den USA bekommen und frage mich jetzt, ob ich nach meiner Rückkehr Elterngeld beantragen kann. Mein Sohn ist dann 18 Monate alt und ich hatte hier in den USA nur 3 Monate Elternzeit. Zweite Frage ist, ob ich bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen kann und ob ich irgendetwas spezielles beachten, da ich im Ausland war. Von meinem Recherchen her kann man dies bis zum Alter von 3 Jahren beantragen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
von Mamamax2018 am 18.04.2018, 03:37