Elterngeld - Einkünfte aus Beteiligung an Windpark

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld - Einkünfte aus Beteiligung an Windpark

Hallo Frau Bader, ich beabsichtige in Kürze für 3 Monate in Elternzeit zu gehen und möchte in 2 von den 3 Monaten Elterngeld beziehen. Ich arbeite als Angestellter und habe außerdem eine Beteiligung an einem Bürgerwindpark. Nun meine Frage: Muss ich die Einkünfte aus der Beteiligung, die unabhängig davon sind ob ich arbeite oder nicht, beim Elterngeldantrag berücksichtigen oder nicht? Viele Grüße, Felix Richter

von Felse am 09.07.2019, 08:57



Antwort auf: Elterngeld - Einkünfte aus Beteiligung an Windpark

Hallo, ich gehe mal davon aus, dass damit Gewinn erzielt wird - der ist zu berücksichtigen. Er wird erst draufgerechnet u dann wieder abgezogen. Veranlagungszeitraum ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Elterngeld - Einkünfte aus Beteiligung an Windpark

Wenn sie als selbstständige Einkünfte/Gewerbebetrieb in deinem Steuerbescheid erscheinen, dann ja. Beachte dabei auch, dass sie während es Bezuges von Elterngeld angerechnet werden (un das Elterngeld entsprechend verringern), solltest du in diesen beiden Monaten dadurch einen Gewinn erzielen.

von Dojii am 10.07.2019, 16:32



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