Hallo Frau Bader,
ich beabsichtige in Kürze für 3 Monate in Elternzeit zu gehen und möchte in 2 von den 3 Monaten Elterngeld beziehen.
Ich arbeite als Angestellter und habe außerdem eine Beteiligung an einem Bürgerwindpark. Nun meine Frage: Muss ich die Einkünfte aus der Beteiligung, die unabhängig davon sind ob ich arbeite oder nicht, beim Elterngeldantrag berücksichtigen oder nicht?
Viele Grüße,
Felix Richter
von
Felse
am 09.07.2019, 08:57
Antwort auf:
Elterngeld - Einkünfte aus Beteiligung an Windpark
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass damit Gewinn erzielt wird - der ist zu berücksichtigen. Er wird erst draufgerechnet u dann wieder abgezogen. Veranlagungszeitraum ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2019
Antwort auf:
Elterngeld - Einkünfte aus Beteiligung an Windpark
Wenn sie als selbstständige Einkünfte/Gewerbebetrieb in deinem Steuerbescheid erscheinen, dann ja.
Beachte dabei auch, dass sie während es Bezuges von Elterngeld angerechnet werden (un das Elterngeld entsprechend verringern), solltest du in diesen beiden Monaten dadurch einen Gewinn erzielen.
von
Dojii
am 10.07.2019, 16:32