Guten Tag, ich war bis März 2015 selbständig tätig, dann im Mutterschutz (Künstlersozialkasse), habe im Mai 2015 mein 1. Kind bekommen und bis März 2016 Elterngeld bezogen. Dann war ich 3 Monate angestellt und beziehe jetzt ALG 1 und bin wieder schwanger, ET ist März 2017. Laut Elterngeldstelle verschiebt sich in meinem Fall der gesamte Bemessungszeitraum für das neue Elterngeld auf 2014. Ich verstehe nicht, aus welchem Grund und traue der Stelle ehrlich gesagt nicht. Müsste ich nicht, bei Bezug von ALG in diesem Jahr, nur den Basitzsatz bekommen?? Und: sollte ich (leider) recht haben: würde die Wiederaufnahme der selbständigen Tätigkeit für nur 4 Wochen (und dann erneuter Bezug von ALG) herbeiführen, dass 2014 als Bemessungszeitraum hinzugezogen wird? Herzlichen Dank für die Antwort
von Hondu119 am 11.07.2016, 09:42