Sehr geehrte Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und Studentin. Mein Sohn wurde im Oktober 2017 geboren. EG Plus bekam ich bis Juni 2019. Sollte ich 2020 ein Kind 2 bekommen, welcher Zeitraum ist dann der Bemessungszeitraum? Ich habe gelesen, dass Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert werden - jedoch maximal bis zum 14. LM des 1. Kindes (in meinem Fall dann bis Dezember 2018?). Für diesen Fall wäre die ganz normale Bemessungsgrundlage für Selbständige dann das Kalenderjahr 2019, oder? Nun habe ich aber auch noch gelesen, dass bei einer Erkrankung in der Schwangerschaft (in der letzten SS ging es mir sehr schlecht) die Monate mit Erkrankung ebenfalls ausgeklammert werden. Doch was wäre dann der Bemessungszeitraum wenn ich 2019 noch schwanger werden und dann krank werden würde? Würde die Ausklammerung dann das ganze Jahr 2019 - da Selbständigkeit - betreffen? Und da in 2017/2018 EG bezogen wurde, würden dann auch diese Jahre ausgeklammert werden? Oder findet in diesem Fall dann doch eine Splittung des Bemessungszeitraums trotz Selbständigkeit statt? PS: oder ist alles hinfällig, da die Selbständigkeit nur dann "zählt" wenn sie steuerpflichtig wird? Vielen lieben Dank! Das ist alles wirklich sehr verwirrend! MfG Melanie797
von Melanie797 am 01.09.2019, 21:06