Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2. Kind

Frage: Elterngeld 2. Kind

Ella1319

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Hallo Frau Bader, Ich bin verbeamtet und befinde mich aktuell bis zum Herbst diesen Jahres in Elternzeit (1.Kind, 1 Jahr voller Elterngeldbezug bis Herbst). Nach der Elternzeit war es geplant diese zu verlängern und wenige Stunden (Teilzeit in Elternzeit, Selbstvertretung) arbeiten zu gehen. Nun liegt eine erneute Schwangerschaft vor. Gerne würde ich trotzdem ein wenig arbeiten gehen bevor der erneute Mutterschutz beginnt (circa 5 Monate). Schon bald muss ich dem Arbeitgeber mitteilen wie ich nach dem ersten Jahr Elternzeit weiter arbeiten möchte und ob ich die Elternzeit verlängere, daher möchte ich keine dummen Fehler machen und habe einige Fragen an Sie. 1. Wie genau würde sich in einem solchen Fall mein Elterngeld für Kind 2 berechnen? 2. Und wie berechnet sich die Zahlung im Mutterschutz? Beim 1. Kind habe ich ja bis 8 Wochen nach Geburt volles Gehalt erhalten. 3. In der Mitte der 1. Schwangerschaft wurde ich leider in ein BV gesetzt. Falls dies erneut der Fall sein sollte wie verhält es sich mit der Besoldung während eines BV wenn ich Teilzeit in Elternzeit (Selbstvertretung) arbeite. 4. Haben sie sonstige Tipps zum Vorgehen in meiner Situation? Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Viele Grüße Ella


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen 2. Die EZ von Kind 1 wird nicht verlängert: ganz normaler Mutterschutz Die EZ von Kind 1 wird verlängert: Die Ez muss am letzten Tag vor Beginn des Mutterschutzes beendet werden. 3. Bei einem BV bekommen Sie den Sold, den Sie ohne BV bekommen würden. 4. Nein, mehr fällt mir nicht ein Liebe Grüße, NB


MamaausM

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Elterngeld 2. Kind bemisst sich wieder auf die 12 Monate vor Geburt. Sind da noch Monate mit Elterngeld bis zum 12. Monat des älteren Kindes werden diese Monate ausgeklammert und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Arbeitest du Teilzeit in Elternzeit zählen ab dem 13. monat dieses Einkommen. Ein mögliches BV gibt dann nur in dem vereinbarten Zeitrahmen. Du kannst nicht vollzeit wiederkommen in der Hoffnung auf ein BV, wenn das ältere Kind nicht betreut ist.


Felica

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Du hast mehrere Optionen, die auch davon abhängen was dein AG sagt. Den, du hast da du weniger als 2 Jahre EZ eingereicht hast, keinen Anspruch auf eine Verlängerung. Der AG kann also ablehnen und dagegen könntest du nichts machen. 1. Option Du verlängerst nicht, sondern gehst nach der EZ wieder bis zum neuen Mutterschutz in VZ arbeiten. Sollte es ein BV geben - Kinderbetreuung entsprechend vorausgesetzt - bekommst du dein VZ-Gehalt. Zum neuen Mutterschutz wieder normales Mutterschaftsgeld, EG wird dann wie beim ersten Kind sein, plus Geschwisterbonus. 2. Option, du verlängerst die EZ. Hier gibt es dann mehrere Optionen. In beiden Fällen beendest du die EZ aber zum neuen Mutterschutz, das geht auch ohne Zustimmung des AG. Damit bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe VZ. Egal ob du vorher gearbeitet hast oder nicht oder in welchem Umfang. Machst du das nicht, bleibst du für deinen AG weiterhin in EZ und bekommst entweder nur TZ oder gar kein Mutterschaftsgeld vom AG. Dann gibt es nur den Anteil von der KK von bis zu 13 € pro Tag. 2a: Du arbeitest nicht sondern bleibst daheim. Solltest du noch EG-Monate aktuell haben, solltest du dringend 2 Basis-Monate in 4 EG Plus-Monate ändern lassen. Damit werden dann beim nächsten EG 14 Monate statt 12 Monate ausgeklammert. BV spielt in dem Falle keine Rolle weil es ja nichts zu ersetzen gibt. In dem Falle werden alle Monate zwischen dem 15ten Lebensmonat und dem neuen Mutterschutz mit 0 € in die Berechnung des neuen EG einfließen. 2b. Du arbeitest innerhalb der EZ in TZ und dein TZ-Lohn fließt in die Berechnung des neuen EG mit ein. Solltest du ein BV bekommen, wird es über die vereinbarte TZ-Vereinbarung sein, also TZ-Gehalt. Hier müsstest du über die TZ auch eine Kinderbetreuung nachweisen auf Verlangen. Ein BV kann ab dem ersten Arbeitstag ausgestellt werden, du musst also nicht zwingend erst arbeiten. Allerdings musst du sehr wohl arbeitsfähig sein - deshalb auch Kinderbetreuung. EG wird beim zweiten Kind wie beim ersten Kind gerechnet - im Grunde genommen. Es gelten wieder die 12 Monate vor Geburt als Berechnungsgrundlage. Monate wo du Mutterschutz hattest werden ausgeklammert, ebenso längstens 14 Monate EG und auch alle Monate in denen du schwangerschaftsbedingt Krankengeld bezogen hast - wobei es das bei Beamte glaube ich nicht gibt. Monate ohne Einkommen werden mit 0 € berechnet. Was du auf keinen Fall machen solltest, TZ außerhalb der EZ arbeiten. Denn dann bemisst sich dein Mutterschaftsgeld anhand des TZ-Vertrages, da es ja keinen VZ-Vertrag dann mehr gibt. Inwieweit sich was bei euch rechnet müsst ihr schauen. Schau mal hier, da kannst du verschiedene Dinge ausrechnen: https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html Der Rechner gibt einen großen Überblick darüber was sich lohnt und ob es überhaupt so einen riesen Unterschied macht. Du musst da aber, um einigermaßen korrekte Infos zu bekommen, die genauen ! Daten eintragen. Also wann Kind 1 geboren, welches Gehalt, wann Mutterschutz und ET vom 2ten Kind, wie lange Mutterschutz vom ersten, wie lange EG usw.


Ella1319

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Hey, Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Daraus ergeben sich für mich schon wieder weitere Fragen :) Zu 2a: Die Regelung mit dem Elterngeld plus verstehe ich nicht so wirklich. Ich dachte das Elterngeld Plus kommt nur dann zum tragen wenn ich auch in Teilzeit arbeite? Was würde eine Umwandlung von 12 Basismonaten in 14 Elternzeit Plus Monaten finanziell für diese Elternzeit Monate bedeuten. Aktuell bekomme ich den Höchstsatz (1800) und habe noch ca. 3 Monate. Bis wann müsste eine solche Änderung beantragt werden? Vielleicht kannst du mir dies noch etwas genauer erklären :) Zu 2b: Das würde bedeuten, dass ich in Teilzeit arbeite und zum Mutterschutz wieder weg bin. Während des Mutterschutzes würde ich dann meine volle Beamtenbesoldung erhalten (so wie bei Kind 1) ? Bei uns Beamten wird ja die Besoldung weiter gezahlt. Mutterschaftsgeld gibt es ja in diesem Sinne nicht? Bis wann müsste ich die Unterbrechung der Elternzeit aufgrund des neuen Mutterschutzes mitteilen? Kann ich auch jetzt die Elternzeit verlängern und in dieser TZ arbeiten gehen und zu einem späteren Zeitpunkt den Antrag für die Unterbrechung beantragen? Was ist wenn das Kind dann an einem anderem Tag geboren wird und ich ja einen Tag vor ET die Unterbrechung beantragt habe. Wird dies dann automatisch berichtigt? Ich hoffe du verstehst meine Fragen :D Zum BV: von einem BV gehe ich nicht aus. Aber die erste Schwangerschaft hat mir gezeigt dass es doch in manchen Fälle sehr schnell gehen kann. War bei meiner Schwester auch der Fall. Wie ist denn eine solche Kinderbetreuung nachzuweisen? Genügt eine verwandte Person die mich in dieser Zeit unterstützt? Danke dir :-)


Felica

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Nein, EG Plus kann man auch dann beziehen wenn man nicht in TZ arbeitet. Es ist aber empfohlen das wenn man in TZ arbeitet, man EG Plus statt Basis-EG nimmt. Weil man dann eine höhere Freigrenze hat bis zu der das EG unberücksichtigt bleibt. Für die wo die Krankenversicherung nicht geklärt ist, kann es sogar hilfreich sein EG Plus statt Basis zu nehmen, da sie dann länger KV sind. Gibt ja manchmal Fälle wo man kurz nach dem Mutterschutz keinen Anspruch auf ALG1 mehr hätte. Bei dir würde es bedeuten das du 2 Monate weniger mit 0 € hättest beim neuen EG Du schreibst, deine EZ endet im Herbst, ich gehe jetzt mal von Oktober aus. Änderst du die letzten beiden Monate Basis-EG in 4 EG Plus Monate, dann würdest du bis Dezember EG bekommen. Da du sagst, etwas 5 Monate nach deinem EZ-Ende beginnt dein Mutterschutz, gehe ich jetzt mal von März aus. Also Geburt wahrscheinlich im April. Die EG Kasse wird dann schauen was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast, also von März22-April 21. März fällt raus wegen Mutterschutz, selbst dann wenn du im März nur einen Tag Mutterschutz hattest. Wäre also Feb22-April21, was nur 11 Monate wären, deshalb verschiebt sich der Zeitraum auf Feb22-März21. Da hast du aber teils EG bezogen. Änderst du nichts, würden die Monate März21-Okt21 rausfallen, ändert die beiden letzten Basismonate auf 4 EG Plus, wäre es März21-Dez21. Diese würden dann wieder mit Zeiten von vor dem Mutterschutz deines ersten Kindes genommen werden, weil die EG-Kasse immer 12 Monate heranzieht. Du hättest also dann beim neuen EG 8 Monate bzw 10 Monate vom ersten Kind. Und nur die Monate Nov.21-Feb22 mit 0 € bzw bei Änderung die Monate Jan22-Feb22 mit 0 €. Nun schreibst du, das du auch noch den Höchstsatz bekommst, es ist dann gut möglich das die beiden Monate mit 0 € da völlig verschwinden bzw so wenig ausmachen das du das mit dem Geschwisterbonus von immerhin 180 € bei dir wieder auffängst. Wie gesagt, müsstest du ausrechnen. Was du berücksichtigen musst, die EG-Kassen benötigt etwas Vorlauf zur Änderung, du solltest also wenn du es ändern lässt, es denen möglichst in den nächsten Tagen mitteilen. EG Plus würden bedeuten das du in den 4 Monaten dann monatlich nur 900 € statt 2 Monate mit 1800 € bekommst. Mehr wie 2 Basismonate in 4 EG Plus zu ändern lohnt nicht, weil 14 Monate Ausklammerung die längste Option ist. Zu 2b, ja, EZ zum neuen Mutterschutz beende. Du wirst ja vom Arzt einen ET und wann der Mutterschutz beginnt mitgeteilt bekommen. Ob das Kind dann früher kommt ist egal, die Zeit welche di vom vorgeburtlichen Mutterschutz nicht nehmen konntest, wird drangehangen. Es wird aber nicht der Mutterschutz dann vorverlegt. Mitteilen würde ich persönlich das dem EG dann wenn ich mit ihm Rede wie es nun weitergehen soll.


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