Hallo Frau Bader, Sie hatten mir unten geantwortet, dass für die Elterngeldberechnung jeweils die letzten Monate, in denen "normaler Lohn" bezogen wurde relevant sind. Nun sind das bei mir 2 Monate in 2009, dann begann das BV bis zum Ende der SS. Nehme ich dann die Zeit des BV? Das werden aber insgesamt nur max. 10 Monate bis zur Geburt. Davor war ich in Elternzeit. Nehme ich dann diese 10 Monate (ggf. weniger, wenn das Kind früher kommt) und 2 Monate aus der Zeit vor der 1. Elternzeit (also aus 2008)? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG, Jette73
Mitglied inaktiv - 05.08.2009, 17:37