Jetzt muss ich noch einmal nachfragen, da ich auf diese Frage verschiedene Antworten bekommen habe:
Geburt: 2.9.02 (Frühgeburt)
Mutterschutz: Bis 17.12.02
Elternzeit soll 3 Jahre betragen.
Frage: Endet die Elternzeit am:
- 16.12.05 ?
- 01.09.05 ?
Mitglied inaktiv - 01.10.2002, 09:32
Antwort auf:
Eltenzeit
Lieber Michael,
meine Antwort war doch eindeutig. Die Zeit des Mutterschutzes zählt mit.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2002
Antwort auf:
Eltenzeit
..soweit man mir sagte, wird die Elternzeit von dem Zeitpunkt der Geburt errechtnet. Bei Frühgeburten ist nur eins anders, daß man anstatt von 6 Wochen, 8 Wochen nach der Geburt zuhause bleiben kann. Was aber nichts mit der Elternzeit zu tun hat.
Alles Gute weiterhin
Mitglied inaktiv - 01.10.2002, 09:49