Frage: Eltenzeit

Jetzt muss ich noch einmal nachfragen, da ich auf diese Frage verschiedene Antworten bekommen habe: Geburt: 2.9.02 (Frühgeburt) Mutterschutz: Bis 17.12.02 Elternzeit soll 3 Jahre betragen. Frage: Endet die Elternzeit am: - 16.12.05 ? - 01.09.05 ?

Mitglied inaktiv - 01.10.2002, 09:32



Antwort auf: Eltenzeit

Lieber Michael, meine Antwort war doch eindeutig. Die Zeit des Mutterschutzes zählt mit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2002



Antwort auf: Eltenzeit

..soweit man mir sagte, wird die Elternzeit von dem Zeitpunkt der Geburt errechtnet. Bei Frühgeburten ist nur eins anders, daß man anstatt von 6 Wochen, 8 Wochen nach der Geburt zuhause bleiben kann. Was aber nichts mit der Elternzeit zu tun hat. Alles Gute weiterhin

Mitglied inaktiv - 01.10.2002, 09:49