Guten Tag, ich habe heute ein eingeschänktes Beschäftigungsverbot erhalten welches besagt, dass ich 4 Stunden an 3 Tagen die Woche arbeite. Vor meinem Mutterschutz habe ich noch 2 Wochen Urlaub beantragt. Kann ich während eines eingeschränkten Beschäftigungsverbotes auch Urlaub nehmen oder muss ich demnach bis zum Mutterschutz arbeiten? mfg
von Poisen88 am 17.01.2019, 12:41