Frage: Eine Frage zum Arbeitsrecht

Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen. Ich habe im Jahr 2006 eine Fortbildung zur Praxisanleiterin gemacht, die fing im Februar an und endete im Dezember 2006 (als diese Fortbildung anfing wusste ich nicht das ich noch während der Fortbildung schwanger werde und es war auch nicht geplant), diese Fortbildung hat meinen Arbeitgeber 950 Euro gekostet, deshalb sagte der Arbeitgeber zu mir das wir danach mindestens ein Jahr bei ihr weiter arbeiten müssten, müssten aber einen Vertrag unterschreiben. Einen Vertrag habe ich nie zu gesicht bekommen und habe dementsprechend auch nicht unterschrieben das ich mich dazu verpflichte ein Jahr lang weiter dort zu arbeiten. Im Juli 2006 bin ich dann schwanger geworden und habe im April 2007 entbunden, bin jetzt drei Jahre in Elternzeit. Muss ich danach wieder bei meinem Arbeitgeber anfangen für ein Jahr oder kann ich dort auch kündigen (da ich ja nichts unterschrieben habe)? Kann sie das Geld von mir zurückfordern? Liebe Grüße Jessi

Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 22:49



Antwort auf: Eine Frage zum Arbeitsrecht

Hallo, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam. Wenn Sie das damals vor Zeugen zugesagt haben, sind Sie in der Pflicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2008



Antwort auf: Eine Frage zum Arbeitsrecht

p.S. ich bin examinierte Altenpflegerin Liebe Grüße Jessi

Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 22:53



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