Ein Jahr Elternzeit, danach Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ein Jahr Elternzeit, danach Teilzeit

Hallo Frau Bader, mein voraussichtlicher ET ist der 31. August 2013. Ich habe meiner Vorgesetzten bereits mitgeteilt, dass ich ein Jahr zuhause bleiben möchte. Über die Arbeitszeit danach haben wir noch nicht geredet. Ich möchte nach dem Jahr Elternzeit grundsätzlich gerne mind. 30 Stunden arbeiten - wenn es die Kitazeiten und Rahmenbedingungen (wenn das Kind den langen Kitatag gut verkraftet, etc.) erlauben, auch wieder bis zu 39 Stunden (voll). Wie beantrage ich am besten Elternzeit, damit ich entsprechend flexibel reagieren kann? Besten Dank!

von Weltgeist am 16.07.2013, 11:07



Antwort auf: Ein Jahr Elternzeit, danach Teilzeit

Hallo, wenn man einen Anspruch auf EZ bis zum 3. Jahr haben will, muss man mind. 2 Jahre ab Geburt beantragen, dann kann man aber nur bis zu 30Std/ Wo arbeiten. Ansonsten ist es sinnvoll, möglichst früh möglichst genaue Absprachen mit dem AG zu treffen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2013



Antwort auf: Ein Jahr Elternzeit, danach Teilzeit

Wenn Du ab dem 2. Jahr ggf. mehr als 30h/Woche arbeiten willst kannst Du nur ein Jahr EZ machen. Sprich ggf. mit Deinem AG darüber ob Ihr eine entsprechende Vereinbarung über TZ nach der EZ mit Aufstockung auf Normalniveau bereits jetzt treffen könnt. Dann bist Du auf der sicheren Seite. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 16.07.2013, 13:43



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