Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage und zwar habe ich das Angebot ein Buch zu schreiben. Ich bin aktuell noch 2 Jahre in Elternzeit. Wir möchten gerne noch ein 2. Baby bekommen - nächstes Jahr. Ich möchte gerne wissen ob dieses Buch Auswirkungen auf das Elterngeld für das 2. Baby hat. Ich habe gelesen das Schriftsteller als Freiberufler gelten und kein Kleinunternehmen anmelden müssen. Wissen Sie ob das so ist? Wäre es besser das Buch als Freiberufler zu schreiben oder dafür ein Kleingewerbe anzumelden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
Anie
am 03.07.2019, 09:55
Antwort auf:
Ein Buch schreiben in der Elternzeit
Hallo,
nein, Gewerbetreibender sind Sie nicht, sondern selbständig. Dadurch ändert sich der Bezugszeitraum für das neue EG - es zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vpor der Geburt, in dem Sie kein MG und kein EG bis zum 14 LM vom vorherigen Kind erzielt haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2019
Antwort auf:
Ein Buch schreiben in der Elternzeit
Nein, du kannst dich als Freiberuflicher Autor beim Finanzamt eintragen lassen. Ein Gewerbe anzumelden ist nicht nötig und würde ich auch nicht machen. Das ist mit mehr Kosten verbunden als der Freiberufler-Status.
Aber du musst dann natürlich auch dein Einkommen aus selbstständiger Arbeit entsprechend versteuern, Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Steuererklärung machen.
Je nach dem, wie viel du damit verdienst und gleichzeitig aber auch fest angestellt bist, würde ich mich da von einem Steuerberater beraten lassen.
von
cube
am 03.07.2019, 10:18
Antwort auf:
Ein Buch schreiben in der Elternzeit
Für das EG hätte das Auswirkungen. Einkommen muss da angegeben werden. Davon ab kann es Auswirkungen für die Berechnung des zweiten EG haben. Den für selbstständige gelten nicht die 12 Monate vorher sondern das letzte abgeschlossene Kalenderjahr.
von
Felica
am 03.07.2019, 12:59