Hallo,
wollte gerne etwas fragen:
ich und mein Mann kaufen eine Wohnung. Ich werde eine Einzahlung von --tausende Euro machen und mein Mann arbeitet und zahlt für restliche Kredit. Von anderer Frau hat er ein Kind und zahlt unterhalt; verheiratet waren sie nicht und offiziel ist das Kind auf anderer Person geschrieben, anderem Mann. Wird sein Kind irgendwelche Rechte auf unsere wohnung haben? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 02.03.2010, 11:43
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Eigentum
Hallo,
er zahlt Unterhalt und das Kind ist "auf einen anderen Mann geschrieben". Was heißt das? Das ein anderer off. Vater ist? Wieso zahlt er dann Unterhalt?
Liebe grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2010
Antwort auf:
Eigentum
weil in dieser Zeit die Frau war mit dem anderen verheiratet.
Mitglied inaktiv - 02.03.2010, 13:51
Antwort auf:
Eigentum
Hallo,
hat er die Vaterschaft denn danach nicht anerkennt? Dann ist er rechtlich mit dem Kind nicht verwandt und das Kind wird zu keinem Zeitpunkt Ansprüche auf die Immobilie haben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2010