Wir sind im April 2008 ausgezogen. Der Mietvertrag endete Ende Mai.
Wir wurden von ihm aufgefordert kleine Schäden am Lack in der Badewanne auszubessern. Waren wirklich sehr kleine Stellen. Die Funktion der Wanne wurde dadurch nicht beeinträchtigt.
Es wurde von einer Fachkraft gemacht. Die Nachmieterin und er waren damit einverstanden, die Wohnung wurde so abgenommen. Kaution haben wir ebenfalls zurückerhalten.
Jetzt meldet der ehemalige Vermieter sich (also nach 2 Jahren) und sagt das die Stellen der Wanne wieder sichtbar sind, wir sollen dieses auf unsere Kosten ausbessern.
Sind wir jetzt tatsächlich dazu verpflichtet?
Soweit ich weiss gibt es das etwas das er nur 6mon. nach Beendigung des Mietverhältnisses nachfordern kann. Schliesslich wissen wir ja auch garnicht ob der jetztige Schaden nicht doch von der Nachmieterin verursacht wurde.
Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 12:59
Antwort auf:
Ehemaliger Vermieter, wielange kann er Reparaturen nachfordern?
Hallo,
bitte die Hinweise lesen. RUB
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2010
Antwort auf:
Ehemaliger Vermieter, wielange kann er Reparaturen nachfordern?
Hier geht es nur um Angelegenheiten "Rund-ums-Baby"....
Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 14:08
Antwort auf:
Ehemaliger Vermieter, wielange kann er Reparaturen nachfordern?
Hallo! Also ich würde sagen, er kann nichts mehr fordern. Außerdem kann der Vermieter die Firma, welche die Arbeiten an der Wanne ausgeführt hat in die Gewährleistung nehmen, denn nach VOB müßten sie 2 Jahre und nach BGB 5 Jahre für Ihre Arbeiten grade stehen (wenn sich denn feststellen läßt, daß die Fachfirma gepfuscht hat). Ansonsten könnte es die Nachmieterin gewesen sein, so wie Du schreibst, die wird es aber nicht zugeben wollen ;-( !
LG Carola
Mitglied inaktiv - 17.05.2010, 16:39