Frage: Eheähnliches Verhältnis

Sehr geehrte Frau Bader,mein Freund und Ich leben in einer gemeinsamen Wohnung.Wir arbeiten beide und teilen uns die finanziellen Ausgaben.Ich würde gerne nach meiner Schwangerschaft 1 bis 2 Jahre Erziehungsurlaub nehmen.Wird der Verdienst des Kindsvaters beim Erziehungsgeld angerechnet?Steht mir zusätzlich Sozialhilfe zu ?

Mitglied inaktiv - 17.06.2002, 00:56



Antwort auf: Eheähnliches Verhältnis

Liebe Emily, ja, wird angerechnet bei Sozialhilfe + EG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2002



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