Sehr geehrte Frau Bader,mein Freund und Ich leben in einer gemeinsamen Wohnung.Wir arbeiten beide und teilen uns die finanziellen Ausgaben.Ich würde gerne nach meiner Schwangerschaft 1 bis 2 Jahre Erziehungsurlaub nehmen.Wird der Verdienst des Kindsvaters beim Erziehungsgeld angerechnet?Steht mir zusätzlich Sozialhilfe zu ?
Mitglied inaktiv - 17.06.2002, 00:56