Liebe Andrea,
bis zu welchem Zeitpunkt nach der Geburt des Kindes muss ich bei meinem AG EZ beantragen und was kann mir passieren, wenn ich dieses nicht fristgerecht getan habe?
Anke schon mal im Voraus für die Antwort.
sabine
Mitglied inaktiv - 09.10.2003, 11:04
Antwort auf:
EZ und Meldung bei AG
Hallo,
direkt nach der Geburt = 6 Wochen, späterer Zeitpunkt = 8 Wochen
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2003
Antwort auf:
EZ und Meldung bei AG
Äh meintest du mich?
Also du musst glaub ich sechs wochen vor Antritt die EZ beantragen....Also meistens wenn dein Kind zwei wochen alt ist...
Aber du kannst auch später beantragen und dann später in die EZ gehen...
Hoffe das hilft dir...
LG ANdrea
Mitglied inaktiv - 09.10.2003, 13:20