Hallo Frau Bader,
Sie schrieben ja das bei der Elterngeld Berechnung des 2 Kindes , die letzen 12 Mo vor der Geburt genommen u Mo. mit EG u MG ausgeklammert werden.
-Bedeutet das wenn ich in EZ beginne TZ zu arbeite das dann auch nur die TZ zur Berechnung genommen wird?
-Angenommen man ist nur in EZ dann hieße dies man bekommt nur 300€ plus Geschwisterbonus.
Fall Bsp
Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre
475€im Monat
Kind 1 geb dir 12 April '17
Kind 2 kommt z.b erst Aug. '19
Wie würde dann gerechnet?
Mit freundlichen Grüßen
von
Sternschnuppe1988
am 05.03.2018, 13:06
Antwort auf:
ELTERNGELD KIND 2
Hallo,
dann kommt es darauf an, was man in der Zeit gemacht hat. Bei TZ zählt eben der Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2018
Antwort auf:
ELTERNGELD KIND 2
Gehst du ab ca 1. Geburtstag nicht arbeiten, bleibst in EZ bis zum neuen Mutterschutz, dann hast du in der Zeit kein Einkommen (auch nicht mit ElterngeldPlus). Dieses "Nicht-Einkommen" wird beim neuen Elterngeld berücksichtigt mit je 0 Euro - vermindert also deinen neuen Elterngeldanspruch.
Gehst du ab ca 1. Geburtstag arbeiten (Vollzeit...Teilzeit), egal ob in Elternzeit oder nicht, dann wird dieses Einkommen bei der Berechnung des neuen Elterngeldes berücksichtigt. Es erhöht deinen neuen Elterngeldanspruch.
(ganz einfach gesprochen)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.03.2018, 17:49