Frage: Düsseldorfer Tabelle

Hallo, ich hätte eine allgemeine Frage zurDüsseldorfer Tabelle. Sollte ein Mann einem Kind aus erster Ehe Unterhalte zahlem müssen und ist wieder verheiratet und hat 2 Kinder und eine 2. Ehefrau im Erziehungsurlaub - für die er ja dann auch aufkommen müsste - um wieviel kann dann das Kind aus erster Ehe herabgestuft werden? Werden die 2 "neuen" Kinder und die Ehefrau sozusagen auch als Unterhaltsberechtigt angesehen? Die Düsseldorfer Tabelle gilt doch immer für2 Kinder und eine Frau??? Aber falls die Ex-Frau wieder arbeitet und nur ein unterhaltspflichtiges Kind hat, dann müßten doch hier auch schon Abstriche gemacht werden? Wo gibt es ausführliche Erläuterungen zur DT? Danke im voraus, Anna

Mitglied inaktiv - 19.07.2001, 22:00



Antwort auf: Düsseldorfer Tabelle

Liebe Anna, 1. Erläuterungen gibt es direkt bei der DT selber (www.jm.nrw.de). Der Unterhalt der Kinder werden pro Kind über zwei Kindern (also ab 3) jeweils eine halbe Stufe herabgesetzt. Man muss also rechnerische Mittelwerte zwischen zwei Stufen bilden. Die KIndern sind immer gleichwertig, die FRauen nicht (hatte ich ja schon mal erklärt) 2. Eigener Verdienst wird idR angerechnet. Bei einem gewissen ALter der Kinder besteht eine Erwerbsverpflichtung der unterhaltsberechtigten Mutter. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.07.2001



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