Liebe Frau Bader, in der Düsseldorfer Tabelle 2010 steht, dass die Zahlbeträge für bis zu 2 Unterhaltsberechtigte gelten. Hat ein Mann nun ein Kind aus einer früheren Ehe (unterhaltsberechtigt), ist nun aber neu verheiratet (Frau arbeitet nicht und erhält 300 Euro Elterngeld) und hat ein neues Kind, so sind doch 3 Personen unterhaltsberechtigt, oder? In der Tabelle steht nämlich, dass der Rang der Personen nicht zu berücksichtigen ist. Kann der Kindsunterhalt für das Kind aus erster Ehe nun gekürzt werden, da ja 3 Personen unterhaltsberechtigt sind oder zählt die neue Frau nicht, da sie 300 Euro Elterngeld erhält? LG von meve
Mitglied inaktiv - 28.04.2010, 09:40