Hallo
Ich bin im dritten Jahr meiner Elternzeit, die Mitte März 2014 endet.
Die ersten zwölf Monate habe ich elterngeld erhalten und danach einen 400/bzw 450 Euro Job ausgeübt. Aber nicht beim Arbeitgeber vom Vollzeit Job.
Nun bin ich wieder schwanger und werde, wie sich in der ersten ss, ein beschäftigungsverbot erhalten.
Nun meine Frage
Welche finanziellen Zahlungen stehen mir zu?.
Ich habe schon gemogelt, aber steige nicht so richtig durch.
Mein Sohn ist am 19. März 2011 geboren und das zweite Kind wird wohl im September kommen.
Ach und wie ist das bei meinem jetzigen 450 Euro Job mit dem beschäftigungsverbot? Habe ich da Lohnfortzahlung?
Danke für eine schnelle antwort.
von
loko
am 05.12.2013, 21:59
Antwort auf:
drittes jahr elternzeit, erneute schwangerschaft, beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie werden so gestellt wie ohne BV. Sie bekommen also Ihr Minijobgeld weiter u ab dem Ende der ersten EZ den vollen Lohn
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
Antwort auf:
drittes jahr elternzeit, erneute schwangerschaft, beschäftigungsverbot
Wenn Du jetzt ein BV bekommst dann bekommst Du das Geld von dem 450,-€ Job weiter.
Solange Du in EZ bist ändert sich daran nichts.
Sobald Deine EZ endet fällt das Geld aus dem 450,-€ Job weg und Du bekommst durch das BV den Lohn aus Deinem Vollzeitjob wieder.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 06.12.2013, 12:01
Antwort auf:
drittes jahr elternzeit, erneute schwangerschaft, beschäftigungsverbot
Aber das Gehalt vom 450 Eurojob bekommt sie dann doch auch weitern hin wenn das bv fur beide jobs gilt oder fallt der job nach der ez weg?
von
CKEL0410
am 06.12.2013, 13:52