Frage: Deutsch.-amerik. Scheidung

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um einen sehr nahen Verwandten, der seit 4 Jahren mit einer amerikanischen Frau verheiratet ist. Diese Frau fühlt sich in der Ehe nicht sehr wohl und denkt über eine Scheidung nach, um dann nach USA zurückkehren zu können. Aus der Ehe geht ein 3-jähriger Sohn hervor, der mittlerweile hier in den Kindergarten geht. Beide Elternteile möchten den Sohn bei sich behalten. Die Frau war in den ersten 2 Jahren relativ häufig mit der Erziehung und Betreuung des Kindes überfordert, warum die Großmutter väterlicherseits sehr oft eingesprungen ist. Nachdem der Vater um 17.00h von der Arbeit kommt und das ganze Wochenede über, übernimmt er bis heute die komplette Versorgung und Betreuung des Kindes. Ganz offensichtlich hängt der Sohn auch bedeutend mehr an seinem Vater. Nach einer Scheidung wäre es möglich, daß während der Arbeitszeit des Vaters, sowohl der Kindergarten, wie auch die Großmutter des Kindes die Versorgung des Kleinen übernehmen. Jetzt zu meiner Frage: wie realistisch ist es, daß der Sohn hier in Deutschland bei seinem berufstätigen Vater bleiben darf? Ich möchte mich schon im Vorraus bei ihnen bedanken. Mit freunlichen Grüßen C.L.

Mitglied inaktiv - 09.03.2003, 20:11



Antwort auf: Deutsch.-amerik. Scheidung

Hallo, dass kann ich so pauschal nicht sagen. Frage ist auch, wie oft die Kindsmutter das Kind hatte, wie es ihm psychisch geht und wie das Gericht entscheidet. Eine Prognose hilft da gar nicht. Gruß´, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2003



Antwort auf: Deutsch.-amerik. Scheidung

Mail mich doch mal an, ich bin Deutsche und habe das alles durchgemacht. Die Mutter kann das Kind nicht einfach mit in die USA nehmen. Da gibt es ein Haager Konventions Gesetz, indem besagt wird, daß der eine Elternteil dem anderen Elternteil das Kind nicht vorenthalten darf. Es kommt zudem noch hinzu, daß der Lebensmittelpunkt des Kindes sich in Deutschland befindet. Mail mich einfach mal an... LG Heike

Mitglied inaktiv - 09.07.2003, 20:22



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