Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein allgemeine Frage zur Kindeswohlgefährdung. Ist Kindeswohlgefährung beschränkt auf die Themenkreise körperliche Gewalt durch Schläge und Kindesmissbrauch? Ist es nicht auch als Kindeswohlgefährdung zu sehen, wenn ein Kind bei vorliegender und umfassend attestierter Allergie während der regelmäßigen Umgangskontakte permanent Kontakt zu dem Allergieauslöser (Tier) hat mit der Folge allergischer Reaktionen. Das zuständige JA hat Kenntnis und alle Dokumente, fühlt sich aber nicht zuständig. Haben Sie Kenntnis, ob so etwas schon einmal Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung war? Vielen Dank für ihre Arbeit hier im Forum. Tanja Schaefer
Mitglied inaktiv - 28.09.2010, 17:05