Frage: Kindeswohlgefährdung?

Hallo Frau Bader, Ich habe ein etwas ungewöhnliches Problem: Ich bin die Großmutter eines 5jährigen. Er lebt seit 3 Jahren dauerhaft bei mir. Davor war das Kind seit Geburt auch zu ¾ bei mir. Die Kindesmutter ist vor 12 Monaten der "Liebe" wegen in ein anderes Bundesland gezogen. Persönlicher Kontakt ist unregelmäßig mal nach 1 Monat, mal nach 3 Monaten. Inzwischen ist die Kindesmutter zu dem 2. Partner gezogen, welcher dem Kind unbekannt ist. Telefonate lehnt das Kind ab, wird seitens der Mutter allerdings genötigt mit dem Spruch: ich bin deine Mutter und ich rufe an, sooft es mir gefällt. Der Kindesvater wohnt in unserer Stadt und besucht sein Kind ebenfalls mehr oder minder regelmäßig. Die Eltern haben mir eine Vollmacht zu allen Bereichen des Lebens (Erziehung, Pflege, Gesundheit und Finanzen) ausgestellt, welche von beiden gemeinsam widerrufen werden kann. Da aber keiner von beiden Unterhalt für das Kind zahlt und auch nicht zahlen will, wird keiner dem anderen die Möglichkeit bieten, das Kind zu sich zu nehmen. Das Kind selbst hat eine starke Bindung zu mir und keine zu seiner Mutter. Auch wird er psychologisch betreut, da er unter dem Verhalten seiner Mutter leidet. Sie sieht sich als Opfer und bezeichnet z.b das Kind am Telefon als "arrogantes Miststück", wenn er keine Anrufe wünscht. Nun beabsichtigt diese das Kind tageweise zu sich und ihrem Partner zu holen. Sie fühlt sich angeblich von der Mutter ihres Freundes zu diesem Schritt genötigt und wünscht dieser Person gerecht zu werden. Sie wohnt 300 km entfernt und beide rauchen im Auto. Das Kind hat auch ohne Rauchen große Probleme bei längeren Autofahrten. Welche Möglichkeiten habe ich, das Kind zu schützen? Herzlichen Dank

von Raupe Nimmersatt am 22.01.2022, 13:53



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Hallo, die wesentliche Frage ist, welchen Status die Beziehung hat. Um Rechte zu haben, müssen Sie zumindest das ABR gerichtlich beantragen. Dann hat die KM zwar Umgang, aber eben nach festen Regeln. Und am Anfang nicht direkt im Auto mitnehmen (jetzt im Moment kann sie kommen und das KInd auf nimmer Wiedersehen mitnehmen). Sie müssen also schnell tätig werden! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2022



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Ich würde mal das Jugendamt mit ins Boot holen, ein kind ist doch keine Spielzeug

von misses-cat am 22.01.2022, 14:03



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Das Jugendamt fühlt sich leider nicht zuständig, da das Kind aus freien Stücken zu mir gegeben wurde und damit keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Allerdings meinte man auch, das ich das kind jederzeit geben muss weil ja alles nur von mir behauptet wird. Erst wenn etwas passiert und dann dem Jugendamt zugetragen würde, sehe man sich in der Verantwortung. Das Jugendamt der Nachbarstadt sieht es ganz anders, ist aber "leider nicht zuständig".

von Raupe Nimmersatt am 22.01.2022, 14:32



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Nach so langer Zeit ohne Regelmäßigen Umgang kann die Mutter nicht einfach von ehute auf morgen das Kind mitnehmen, Sie muss erstmal eine Bindung aufbauen indem sie das Kind regelmäßig besuchen kommt und das Kind an sich gewöhnt. Das ist ein längerer Weg und muss von den Erwachsenen erarbeitet werden. Und geht auchnur wenn ihr beide also du und die Mutter zusammen arbeiten. Ich schreibe mal ein Beispiel wie das ausehen kann. Erstmal auch unter "Beobchtung", das heist immer das Wohl des Kindes im Auge behaltend, kann der Anfang so aussehen: Ihr Trefft euch ausserhalb auf einem Spielplatz. Das Kind spielt, wenn es was hat zum Beispiel hilfe benötigt, Durst hat oder Ähnliches, dann reagiert die Mutter und nicht du.. Du bist nur Zuschauer und animierst das Kind diese Hilfe von der Mutter anzunehmen. Zb will das Kind nicht das die Mutter ihm auf die Schaukel hilft sondern du, dann sagst du das du grade nicht kannst, weil du vom oder Spaziergang was auch immer grade so erschöpft bist und bitte die Mutter helfen soll. Meist wollen Kinder nämlich nicht das Fremde helfen und lassen sich erst dann dazu überreden.....das alles dient nur dazu der Mutter zu helfen eine Bindung aufzubauen. Will die Mutter das nicht verstehen und weigert sich das Mitzumachen indem sie weiter so doof tut und das Kind dann beschimpft es stelle sich an und sie hätte das Recht dies und jenes zu verlangen dann kannst du den Umgang verweigern und brauchst das Kind nicht mitgeben. Aber die von mir Beispielhafte Situation auf dem Spielplatz die auch bei dir zu hause stattfinden kann muss stattgefunden haben und die Mutter muss sich durch ihr Verhalten bweisen oder eben sich zum Kind schädlich verhalten und die Bidnung zum Kind dadurch selber verspielen. Um das alles zu Beweisen kannst du das alless "zufällig" filmen indem du das Kind selbstverständlich beim Spielen filmst, so wie das alle anderen Eltern auch machen. Wenn die Mutter tatsächlich so eine dumme Nuss ist wie du sie beschreibst, dann benimmt die sich nämlich auch wärend dieser Filmaufnahmen so ihrem Kind gegenüber auch wenn sie weis das du filmst. Manche Menschen sind nämlich einfach so schädlich für andere und denken trotzdem sie machen nichts falsch. der Richter und auch jedes Jugendamt dem du das dann vorspielst, darf das dann auch nicht einfach ignorieren. Erst rechr nicht, wenn du dann auch noch im Video anmerkerst das du grade filmst und sie nett sein soll. Du kannst und solltest noch dazu das Jugendamt mit ins Boot holen. Die empfehlen nämlich auch begleiteten Umgang. Und führen bevor sie erlauben das das Kind da hin muss Buch darüber wie die Mutter mit dem Kind umgeht.

von mamavonbaby am 22.01.2022, 14:48



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Nein, muss die Mutter im Zweifel nicht. Da sie das Kind freiwillig bei Oma zu Besuch lässt. Die grossmutter müsste also jetzt erst die hatte Tour fahren, sprich ab zum Gericht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht usw einklagen. Geht leichten wenn das JA mit auf der Seite der Oma ist, was scheinbar nicht der Fall ist. Aber rein rechtlich kann die Mutter hin gehen und sagen, Kind ist ab morgen wieder bei ihr. Den nur die Vollmachten ermöglichen der Oma aktuell irgendwas zu machen.

von Felica am 22.01.2022, 15:29



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

@mamavonbaby, sie hat von Anfang an jede Möglichkeit. Ich habe ein Haus mit Garten, wo sich im Sommer alles draußen abspielt. Wenn sie mal kommt, gehe ich meist rein um sie mit dem Kind allein zu lassen, bin aber im Zweifel greifbar. Anstatt mit dem Kind zu spielen wird sich gesonnt und mit dem Handy hantiert. Jetzt zur kalten Jahreszeit läuft sie eher mir nach, um mir ihr hartes Leben zu klagen und wie viel sie doch arbeitet (3 Stunden am Tag). Ich frage dann gerne, ob sie mich oder ihr Kind besuchen kommt, als Antwort erhalte ich ein Lachen. Da sie aber eher selten kommt und oft Verabredungen nichtmals absagt, hält sich der Umgang sehr in Grenzen. Ihr Interesse liegt dann eher darauf, mit ihm in die Innenstadt zu fahren um, wie sie sagt, gesehen zu werden. Ich selbst finde es zur Zeit mehr als unnötig mit einem Kind in einer vollgestopften Fußgängerzone zu bummeln.

von Raupe Nimmersatt am 22.01.2022, 15:29



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Dir bleibt nix anderes übrig als das wie felicia gesagt hat such dir eine verdammt gute fachanwältin oder fachanwalt für Familien recht und klage, an vielen Jugendämter sind solche schnarchnasen

von misses-cat am 22.01.2022, 15:58



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Du hast mich nicht verstanden. Du sollst Beweise sammeln, indem du sie ganz offen dabei filmst wie sie mit dem Kind umgeht. Und das dann dem Jugendamt vorspielen. Ich hab dir oben beschrieben wie du das ganz selbstverständlich machen kannst. Ich dachte du willst das Kind behalten. Dann fahr Geschütze aus. Das Rauchen im Auto gilt zum Beispiel nicht als Kindeswohlgefähdung (leider noch nicht). Der Umgangston (Du Miststück) und die Selbstbezogenheit der Mutter aber schon. Und warum fühlt sichd as Jugendamt nicht zuständig? Ist das Kind bei dir gemeldet? Wo ist die Mutter gemeldet? Auch wenn das JA noch nicht mit ihm Boot ist, kannst du jetzt handeln. Sie hat das Kind bei dir zurückgelassen. Auch wenn es nicht offiziell ist, dann mach es offiziel.

von mamavonbaby am 22.01.2022, 15:58



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

So ein bullshit. Die Oma scheint kein Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht zu haben. Somit hat sie mal rein gar keine Handhabe. Ich kann nur dazu raten das Sorgerecht zu beantragen und auf einen begleiteten Umgang bestehen. Ohne Sorgerecht kann man natürlich auch nicht auf Unterhalt bestehen. Alles in allem lässt sich Omi hier wohl ganz schön verarschen und ausnutzen

von Btby am 22.01.2022, 16:04



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Filme ohne Zustimmung? Ganz tolle Idee. Sorry, wie kann man so einen Blödsinn raten? An die AP: Bist Du die Mutter vom Vater oder der Mutter? Bitte suche Dir einen guten Anwalt. Soweit ich weiß kannst Du die Pflegschaft für Dein Enkelkind beantragen. Kindergarten, Ärzte etc. können ja belegen wo das Kind den Lebensmittelpunkt hat. Wer bekommt das Kindergeld? Wo ist es gemeldet? Das sind alles wichtige Punkte. Dann hat es Hand und Fuß, auch finanzielle Dinge sind dann eindeutige geklärt und Du hast mehr Sicherheit. Vor allem aber das Kind.

von Sternenschnuppe am 22.01.2022, 16:33



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Wenn keine Pflegschaft, Vormundschaft oder ähnliches gerichtlich festgelegt wurde, hat die Mutter ihr Kind eben vorübergehend bei Oma gelassen und jederzeit das Recht, IHR Kind wieder abzuholen. Und Gels (ob Unterhalt oder Geld für Pflege oä) kann es dann natürlich auch nicht geben. Natürlich stehen 3 Jahre ausschließlich bei Oma leben dagegen - aber wenn rechtlich da nichts festgelegt wurde... Ich würde mir schleunigst einen Anwalt vor ORT suchen und mit dem die Situation besprechen und eben die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um überhaupt etwas mit- oder alleine bestimmen zu dürfen. Ist das Kind denn bei Oma gemeldet? Und die Mutter bestenfalls ganz woanders? Das würde ja schon mal helfen darzulegen, dass die Mutter offenbar keinen engeren Kontakt pflegt/pflegen konnte und/oder kein Interesse hatte etc.

von cube am 22.01.2022, 16:36



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Nein, Omi lässt sich nicht verarschen! Das Kind ist seit 3 Jahren bei mir gemeldet. Ich bekomme Kindergeld von der Familienkasse. Familienpflege nennt sich diese Konstellation und bedarf nicht der Zustimmung des Jugendamtes. Die mir vorliegende Vollmacht reichte auch dem Jugendamt um das Kind im Kindergarten anzumelden. Die vom Jugendamt meinten, es fehlt nur ein Preis, die Eltern haben den Jungen regelrecht verkauft. Die Kitagebühren werden nach meinem Einkommen ermittelt. Im Gebührenbescheid steht: sie sind pflegemutter nach Paragraph... Ich habe ein Sparbuch sowie ein Vorsorgesparplan für das Kind, auch hier blieben die Eltern außen vor. Also nein, ich bin nicht dumm und lasse mich nicht ausnehmen! Dennoch hätte ich gerne eine rechtliche Einschätzung. Den Weg zum Gericht habe ich bislang vermieden, da man nie sicher sein kann, wie so ein Prozess ausgeht. Alles was ich will, ist das kind schützen. sollte der kleine das Bedürfnis haben, dort Zeit zu verbringen, würde ich ihn sogar selbst hinbringen und auch abholen. Leider haben die zwei absolut keine Bindung und er will nicht, hat sogar Angst davor allein dahin zu müssen.

von Raupe Nimmersatt am 22.01.2022, 16:43



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Dann hätten sich einige Kommentare von vorne herein erübrigt. Heißt, du hast nach §33 SGB VIII die Erlaubnis auf Vollzeitpflege im Sinne der Verwandtenpflege. Erteilt durch die Eltern (Mutter). Da diese privat vereinbart wurde, ist sie eben auch wieder aufkündbar durch die Eltern. Es sei denn, es liegt eine Kindeswohlgefärdung vor. Diese müsstest du aber auch beweisen können. Telefonate etc mitschneiden geht nicht. Eher, ein Gesprächsprotokoll führen über die Telefonate, bei denen x oder y gesagt wurde. Ob das aber als Kindeswohlgefährdung ausreicht? Ich bezweifle es. Nach wie vor bleibe ich dabei: Anwalt vor Ort und mit dem besprechen, wie man auf Basis der jahrelangen VZ-Pflege das Ganze einen Schritt weiter bringen kann.

von cube am 22.01.2022, 17:04



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Wo hast du was von filmen ohne Zustimmung gelesen? Ich hab jetzt extra nochmal nachgelesen und ich schreibe sogar extra, "Wenn die Mutter tatsächlich so eine dumme Nuss ist wie du sie beschreibst, dann benimmt die sich nämlich auch wärend dieser Filmaufnahmen so ihrem Kind gegenüber auch wenn sie weis das du filmst." Und in meinem 2. Text steht " Du sollst Beweise sammeln, indem du sie ganz offen dabei filmst wie sie mit dem Kind umgeht." Also wo bitte rate ich ihr heimlich zu filmen????

von mamavonbaby am 22.01.2022, 17:22



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

JA, die Info wäre hilfreich gewesen. Nein, die Eltern haben eben nicht das Recht das Kind einfach so wieder zu holen, erst recht nicht nach 3 Jahren. Dazu lies doch bitte BGB 1632 Abs 4: (4) Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde

von mamavonbaby am 22.01.2022, 17:43



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Grundsätzlich ist es nicht ihr Kind sondern das beider Elternteile. Dass das Kind bei mir lebt, wurde von beiden Elternteilen bestimmt und festgestellt. Und beide können gemeinsam diese Vollmacht widerrufen. Da das Kind seinen Lebensmittelpunkt (Kita, Freunde etc) hier hat und die Mutter in einem anderen Bundesland lebt und gemeldet ist, kann sie nicht einfach allein entscheiden. Diese Punkte sind mir rechtlich klar. Was mir nicht klar ist: Kann die Mutter das Kind dazu nötigen sie für 3 oder gar 7 Tage in der Wohnung des neuen und völlig fremden Partners zu besuchen? Dabei ist zu berücksichtigen, das die Mutter auch in dieser Zeit arbeiten muss und das Kind dann mit dem Mann oder auch bei dessen Mutter verbleiben soll. Es gibt keine Bindung zwischen Mutter und Kind und der Mutter fehlt jegliche Empathie um die Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen. Ich vermute seit langem eine Borderline Störung, kann sie aber nicht dazu bewegen, einen Arzt aufzusuchen.

von Raupe Nimmersatt am 22.01.2022, 18:21



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Nur das due Userin zu dem Zeitpunkt nichts von Pflege schrieb. Sondern lediglich davon das sie eine Vollmacht hat. Und doch, das geht extrem schnell das das Kind zur Mutter kommt wenn sie das ganze aufkündigt. Willkommen einfach mal in der Realität.

von Felica am 22.01.2022, 18:23



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Hallo, Wer hat denn das Sorgerecht? Nur die Mutter oder beide Elternteile? Normalerweise ist das Jugendamt am Wohnort des Sorgeberechtigten Elternteils zuständig und nicht das Jugendamt am Wohnort des Kindes. Vielleicht habt ihr ja Glück und durch den Umzug der Tochter hat die Zuständigkeit des Amtes gewechselt. LG luvi

von luvi am 22.01.2022, 18:55



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Genau - auf Antrag. Den muss die AP aber erst mal stellen, weswegen ich auch zum Anwalt riet, um sich bzgl der Möglichkeiten nach 3 Jahren VZ-Pflege beraten zu lassen.

von cube am 22.01.2022, 19:00



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Ja, so einen Antrag stellt man sicherlich nicht bei der Post. und bei dem, allerspätestens dnn vor Gericht muss sie beweisen, das es für das Kind besser ist bei ihr zu bleiben. Deswegen hab ich ihr geraten Beweise zu sammeln. Und nicht einfch nur wage aus dem Gedächtnis zu erzählen. Ich finde es ja nicht zu viel verlangt die Tage aufzuschreiben an denen die Mutter kommen will/wollte und dann dahinter zu schreiben, ob sie kam , oder aus welchem Grund sie abgesagt hat...oder vielleicht hat sie das Kind auch ohne Absagen einfach warten lassen. Gespräche zu protokollieren, oder Familienvideos (selbstverständlich weis die Mutter dann auch das gefilmt wird) zu machen. Aber sie muss handeln.

von mamavonbaby am 22.01.2022, 19:22



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

@luvi Das sorgerecht haben beide gemeinsam.

von Raupe Nimmersatt am 22.01.2022, 19:23



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Ähm zumindest ich meinte sicherlich nicht das du dumm bist und deine nachträglichen Informationen sind erheblich um die Sachlage besser beurteilen zu können. Da Frau Bader sich den restlichen Verlauf hier eher nicht durch liest wird ihr diese wichtige Information fehlen und wahrscheinlich kriegste das gleiche erzählt

von Btby am 22.01.2022, 21:06



Antwort auf: Kindeswohlgefährdung?

Hallo, Dann hat wohl kein Wechsel des Jugendamts stattgefunden, denn der Sorgeberechtigte Vater lebt im gleichen Zuständigkeitsgebiet wie das Kind. Das Problem ist, dass die Eltern das Sorgerecht haben und deshalb einfach (auch gegen deinen Willen) bestimmen dürfen, wo das Kind lebt. Auch, wenn du jetzt Vollmachten hast. Du hast geschrieben, ihr habt das ohne Jugendamt geregelt. Du bist also nicht offiziell als Pflegeperson eingesetzt, oder? Und das Kind ist nicht dein Pflegekind. Du müsstest versuchen, dass beide Elternteile einverstanden sind, dass du die Pflegemutter für das Kind wirst. Aber wie ich dich verstanden habe, möchte keiner Unterhalt bezahlen... Ich würde zum Jugendamt gehen, bzw. zu einer Beratungsstelle. Bei uns wäre das Caritas. Oder gleich zum Anwalt. Aber ich kann auch verstehen, dass du es nicht gerichtlich erstreiten möchtest, denn du könntest auch verlieren und dann wäre nicht sicher, ob du weiter Kontakt zu deinem Enkel haben darfst, gerade auch wenn du Borderline bei deiner Tochter vermutest. Ich wünsche dir und deinem Enkel alles alles Gute. LG luvi

von luvi am 22.01.2022, 22:55



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