Guten Tag Frau Bader,
Ich bin alleinerziehende Mutter von meinem 5 jährigen Sohn. Ich bin nun seit etwa 4 Jahren im Konflikt zwischen Ex- Jugendamt - Gericht - Umgang
Ich habe bis jetzt immer alles getan was von mir verlangt wurde halte jeden Termin usw ein. Dennoch werde ich vom Jugendamt, trotz das ich eine sozialpädagogische Betreuung habe die 2 mal die Woche kommt, nicht wahrgenommen. Das schlimmste ist das der Kindsvater unsern Sohn mit Klebeband Mund, Hände und Füße festklebte und ihn stundenlang in der Ecke stehen gelassen hat er konnte nicht mal aufs Klo. Anschließend kam noch raus das der Kindsvater, nachdem mein Sohn in die Unterhose groß gemacht hat, ihm dies aus der Unterhose auf einen Teller legte und ihm sagte Ess das. Das kam bis zum Leiter des Jugendamts selbst bei dem Termin wurde es zu 100 Prozent bestätigt das es wahrheitsgemäß ist und dennoch darf er alle 2 Wochen Umgang haben. Ich bin ratlos wo ist die Gerechtigkeit ich versteh die welt nicht mehr ich muss doch meinem Sohn helfen können?
von
Hopeforpeace
am 01.03.2019, 02:57
Antwort auf:
Was kann ich tun wenn das Jugendamt nichts gegen Kindeswohlgefährdung unternimmt
Hallo,
ich würde ihm schlichtweg den Umgang verweigern. Dies für den Fall, dass die von Ihnen geschilderten Dinge wirklich sicher und nachgewiesen sind.
Dann kann er ja das Gericht einschalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2019
Antwort auf:
Was kann ich tun wenn das Jugendamt nichts gegen Kindeswohlgefährdung unternimmt
hi,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass
a) die JA-MA eh nicht richtig schauen, weil die echt zuwenig geschultes Personal haben
b) die so gut wie IMMER davon ausgehen, dass beide ET erziehungsfähig sind und diese sich nur zusammenreißen müssen dann klappt auch alles andere
c) Gewalt gegen Kinder oft runtergespielt wird/nicht ernstgenommen wird.
Wenn du beim JA auf taube Ohren stößt dann geh zum FamG. Such dir gleichzeitig eine psychologische Betreuung für das Kind. Da brauchst du zwar die Zustimmung des KV, das wird ihm in dieser Situation wahrscheinlich aber nicht positiv auswirken wenn er diese verweigert.
Wichtig ist: wenn du das Kind jetzt wochenlang weiter zum KV gehen lässt, wirst du dir ziemlich sicher anhören müssen, dass ja alles nicht so schlimm/wahr gewesen sein kann, da du sonst das Kind nicht mehr hingeschickt hättest.
Sollte der Vorfall deiner Überzeugung nach (und nach den Aussagen des Kindes!!) WIRKLICH so stattgefunden haben würde ich das Kind nicht mehr zum Umgang lassen bis die Vorfälle vor einem Familiengericht geklärt sind.
Wichtig: mach das nicht ohne Anwalt. Und zwar einen Fachanwalt für Familienrecht.
Viel Erfolg
floe
von
la-floe
am 01.03.2019, 06:43
Antwort auf:
Was kann ich tun wenn das Jugendamt nichts gegen Kindeswohlgefährdung unternimmt
Suche dir einen Anwalt, mehr kann ich dir nicht raten.
Alles Gute
von
kati1976
am 01.03.2019, 20:09
Antwort auf:
Was kann ich tun wenn das Jugendamt nichts gegen Kindeswohlgefährdung unternimmt
Wie wurde das denn bewiesen. Manche Frauen erfinden sowas auch
von
Wunder44
am 01.02.2021, 19:51