hallo, vielleicht können sie uns einen tip geben...
mein mann arbeit als wachmann bei einem sicherheitsdienst... meist allein, gebäudebewachung. nun wurde er anfang januar vertretungsweise bei uns auf dem sozialamt eingeteilt. dieses hat sehr viel mit flüchtlingen zu tun. mind. 5 kollegen haben sich dort mit krankheiten wie TBC oder eben jetzt gerade mit krätze angesteckt. dürfte mein mann rein theoretisch dort überhaupt eingesetzt werden, wenn er viele von den vorgeschriebenen impfungen zb. hepatitis gar nicht hat?
nun bin ich fast 32 SSW, nächste woche am 04.01.2016 wollten wir die 2 monate elternzeit ab ET 25.02.2016 für meinen mann beantragen.
meine angst ist jetzt, das er sich und evtl mich bzw. unser baby dann anstecken könnte.
er überlegt, ob er seinen chef bittet, ihn dort nicht einzuteilen, evtl. mit dem hinweis, das ich schwanger bin.
wie gefährlich wären solche krankheiten für mich?
hoffe sie können uns etwas beruhigen bzw uns einen rat geben...
mit freundlichen grüßen
von
cefaniem
am 30.12.2015, 19:19
Antwort auf:
darf mann job ablehnen aufgr. erhöhter ansteckungsgefahr? frau schwanger
Hallo,
die Impfungen würde ich schnellstens nachholen und im Zweifel mit dem Gewerbeaufsichtsamt klären, ob für ihn eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht.
Ansonsten ist sein Arbeitgeber verpflichtet, in die notwendigen Mittel zur Vermeidung von Ansteckung zur Verfügung zu stellen, also solche Sachen wie Mundschutz et cetera.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2016
Antwort auf:
darf mann job ablehnen aufgr. erhöhter ansteckungsgefahr? frau schwanger
Da Dir bislang keiner geantwortet hat, tue ich es mal.
Also, Dein Mann ist ja nicht schwanger. Daher braucht sein Arbeitgeber keine Rücksicht nehmen und darf ihn grundsätzlich gemäß den Vereinbarungen seines Arbeitsvertrages beruflich einsetzten. Hierbei ist es egal, wenn die Frau daheim schwanger ist - gegenüber der Ehefrau hat der Arbeitsgeber keine Verpflichtungen.
Der Arbeitgeber hat jedoch grundsätzlich gegenüber Deinem Mann (nicht Dir) eine Fürsorgepflicht, sodass er ggf. bei gefahrträchtiger Arbeit auf ausreichenden Schutz achten und diesen ggf. auch zur Verfügungen stellen muß. Hierzu gehören insbesondere (Latex-)Handschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel.
Bei konsequentem Tragen von Handschuhen und Mundschutz während der Arbeit, sowie Wechseln der Dienstkleidung (mindestens bei 60 Grad waschen) und Duschen nach der Arbeit sowie Händedesinfizieren ist ein guter Schutz vor Krankheiten gewährleistet.
Dein Mann ist ja hoffentlich bereits jetzt vollständig geimpft. Wenn nicht, dann sollte er es - unabhängig vom Arbeitsort - im Interesse des Kindes dringend nachholen.
Mitglied inaktiv - 02.01.2016, 11:04