Darf ein Kindergarten unsere Tochter von der Notbetreuung ausschliessen ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ein Kindergarten unsere Tochter von der Notbetreuung ausschliessen ?

Unsere Tochter 3,5 Jahre ist von einem Kind in der gleichen Notbetreuungsgruppe das 3 Jahre älter ist, missbraucht worden. Das haben wir den Kindergarten gemeldet. 2 Tage nach der Meldung ist es erneut zu einem Vorfall gekommen worauf wir sofort beim Kinderarzt waren und das dokumentiert lassen haben. Wir haben von Anfang an um ein persöhnliches Gespräch gebeten. Das kam bis heute nicht zustande. Keine Zeit, Feiertage, Brückentage, es müssen erst externe Experten herangezogen werden. Das waren alles Aussagen der Kindergarten Leitung. Man kann das Beschuldigte Kind nicht in eine andere Gruppen packen das es den Coronaregeln wiederspreche. Darauf haben wir unsere Kind erst mal selbst aus der Gruppe genommen bis zu einem klärenden Gespräch. Von der Tat bis Gestern sind bereits 14 Tage vergangen und nichts ist wirklich passiert. Auf anraten einer Freundin die Hauptkommissar ist und jahrelang bei der Sitte in HH gearbeitet hat sollten wir das zur Anzeige bringen. Das haben wir nun gestern getan und eine Strafanzeige gestellt. Darauf meldete sich die Kindergartenleitung und war ganz entsetzt das wir eine Anzeige gemacht haben obwohl man ja mit uns sprechen wollte. Dann kam der Hammer! Unsere Tochter wird erstmal von der Notbetreuung ausgeschlossen. Das bedeutet die Betroffene , also unsere Tochter wird dafür bestraft das ein anderes älteres Kind sie Missbraucht hat. Ich muss jetzt Spätdienst machen damit wir überhaupt unsere Tochter betreuen können, da meine Frau Lehrerin ist und ja auch arbeiten muss. Die Frage ist also. Darf die Kindergartenleitung meine Tochter ausschliessen?

von Frömke am 04.06.2020, 09:32



Antwort auf: Darf ein Kindergarten unsere Tochter von der Notbetreuung ausschliessen ?

Hallo, Frage ist, ob das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Frage ist auch, was tatsächlich passiert ist (Missbrauch durch einen 6-jährigen klingt ja schon nach Klärungsbedarf). Außerdem frage ich mich weiter, ob ich mein Kind dort überhaupt noch betreuen lassen wollte. reden Sie mit der Stadt u versuchen Sie, zu wechseln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2020



Antwort auf: Darf ein Kindergarten unsere Tochter von der Notbetreuung ausschliessen ?

Gegengfrage. wollt ihr bei diesen ungeklärten umständen euer kind wirklich dort betreuen lassen? das wollte ICH nicht. hatten den fall bei einer freundin. da wurde nur gesprochen und beobachtet. kind ist weiterhin dort. sie hat den kiga gewechselt. habt ihr mal kontakt mit der stadt aufgenommen? notbetreuung steht euch zu? dann sollte die stadt einen andern kiga vorschlagen? das ist ja ungeklärt alles und für euch un euer kind ja nicht schön wenn ihr nicht wisst, was in der notbetreuung dann dort passiert...hmm..ich wünsche euch alles gute!

von mellomania am 04.06.2020, 10:15



Antwort auf: Darf ein Kindergarten unsere Tochter von der Notbetreuung ausschliessen ?

Ich vermute ja und zwar mit der Begründung "zu ihrem eigenen Schutz". Ebenso, wie ihr es ja selbst auch getan habt. Bis zur Klärung der Vorwürfe. Habt ihr Anzeige gegen die Kita gestellt, wird diese erst recht euer Kind erst mal ausschließen bis zur Klärung der Vorwürfe gegen die Kita selbst.

von cube am 04.06.2020, 10:26



Antwort auf: Darf ein Kindergarten unsere Tochter von der Notbetreuung ausschliessen ?

das gleiche ist nur einer Bekannten passiert, allerdings schon vor einiger Zeit. Auch da wurde das betroffene Kind von der Kita ausgeschlossen, da die Kita - Leitung das als nicht so schlimm angesehen hat. Ich stehe dem zwiegespalten gegenüber. Mein damals 4 jähriger war mit seiner 5 jährigen Kita - Freundin im Kinderzimmer (bei uns daheim)... Ihre Mutter und ich waren unten.... Irgendwann sind wir hoch und beide waren Splitterfasernackt... Da haben wir dumm geschaut... sie wollten sehen, wie es bei dem anderen so aussieht...Von wem die Initiative ausgegangen ist weiß ich nicht, aber zumindest in unserem Fall waren beide Kids nicht "verstört". Habt Ihr denn mal versucht mit den Eltern des Kindes zu sprechen? Ich meine Misbrauch und sehen wie der andere so aussieht ist ja ein himmelgroßer Unterschied. Ich frage mich dann echt, wie so Kids auf so eine Idee kommen. Ich wünsche Euch viel Erfolg. LG Peeka

von peekaboo am 04.06.2020, 10:48



Antwort auf: Darf ein Kindergarten unsere Tochter von der Notbetreuung ausschliessen ?

Deine Tochter wurde mißbraucht (was immer auch darunter zu verstehen ist und was immer vorgefallen ist...). Und Eure Sorge ist, ob die Einrichtung, in der das passiert ist und dessen Leitung scheinbar nichts unternimmt (nach Deiner Schilderung) Eure Tochter von der Betreuung ausschließen kann? Da fällt mir jetzt auch nichts mehr zu ein....

von Berlin! am 04.06.2020, 15:00



Antwort auf: Darf ein Kindergarten unsere Tochter von der Notbetreuung ausschliessen ?

Hallo, ich möchte hier nicht im einzelnen schildern was passiert ist. Zwei mal waren aber erkennbare Spuren zu sehen , die wir von kinderarzt dokumentiert haben lassen. Wir reden hier nicht von kindlicher Neugier wie ich zeig dir mein und du mir deine. Laut Aussage der Kripo geht das weit über kindlich Entwicklung hinaus. Zumal die Andere 3 Jahre älter ist als unsere , auch wenn sie nicht Schuldfähig ist. Ich finde es nur erschütternd das wir wie die Schuldigen behandelt werden. Die Anzeige hat aber auch erste Wirkung gezeigt und jetzt sucht man das Gespräch mit uns. Ich habe such den Rat befolgt und mich an die Gemeinde gewandt die sofort Reaktion gezeigt haben. Warten wir mal ab und ich berichte weiter. Erst mal Danke für gute Ratschläge.

von Frömke am 04.06.2020, 15:09



Antwort auf: Darf ein Kindergarten unsere Tochter von der Notbetreuung ausschliessen ?

Ich verstehe auch nicht warum ihr dort überhaupt noch betreut werden wollt. Wie gross sind aktuell die Gruppen? Doch kaum mehr als 6 Kinder, betreut von 2 Erziehern. Welche es nicht mitbekommen das ein älteres kibd ein jüngeres mehrmals misshandelt. Sollte das stimmen, hätte ich die Einrichtung bereits angezeigt und da keine 2 Wochen gewartet. Das die das kein Interesse dran haben ws zu klären zeigt ja auch das da bisher nichts passiert ist. Dafür braucht man auch in Zeiten von Corona keine 2 Wochen. Was also geht in einem vor das man sein Kind dort überhaupt noch betreut haben will? Völlig egal wer nun schuld hat. Kein Mensch würde doch einem Kind zumuten wenn es wirklich missbraucht wurde dort noch mal hin zu müssen, selbst dann nicht wenn der Schuldige weg wäre. Und arbeiten wäre gerade mein kleinstes Problem, damit wäre auch Betreuung kein Thema mehr. Aber ich vermute mal wir verstehen hier alle unter Missbrauch etwas anderes und es geht um sowas wie beissen oder so. Anders kann und will ich mir das eigentlich sonst gar nicht erklären.

von Felica am 04.06.2020, 19:33



Antwort auf: Darf ein Kindergarten unsere Tochter von der Notbetreuung ausschliessen ?

Kindliche Neugier. Doktorspiele gehören durchaus wo dazu. Hatte ich auch mit 5 Jahren. Wenn auch nicht im KiGa. Und ohne Druck, wir waren da damals beide mit Eifer dabei. Waren aber auch im gleichen Alter. Anders sieht es aus wenn ein Kind das andere wirklich zwingt. Aber auch dann spricht man weniger von Missbrauch im Sinne sexueller Natur. Jedenfalls in dem Alter. Da spielen dann andere Dinge eine Rolle.

von Felica am 04.06.2020, 19:38



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