Darf mein arbeitgeber die bescheinigungen die was mit der schwangerschaft zu tun haben in rechnung stellen? Ich wollte die bescheinigung darüber wieviel der zuschuss vom ag zum mutterschaftsgeld ist, da ich diese für die familienkasse benötige. Als antwort kam dass jede bescheinigung ab sofort mit mind. 10 euro in rechnung gestellt wird. Darf sie das?
Lg
von
mimimetus
am 20.12.2017, 09:40
Antwort auf:
Darf der arbeitgeber die bescheinigung zum mutterschutzgeld mit 10euro in rechnu
Hallo,
Nein.
Aber ich sehe den Sinn dieser Bescheinigung nicht, das steht doch in der Abrechnung.
Frohes Fest,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.12.2017
Antwort auf:
Darf der arbeitgeber die bescheinigung zum mutterschutzgeld mit 10euro in rechnu
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steht ganz regulär auf den Lohnabrechnungen, die man jeden Monat während der Schutzfrist erhält.
Eine separate Bescheinigung ist glaube ich gar nicht notwendig.
von
Dojii
am 20.12.2017, 10:14
Antwort auf:
Darf der arbeitgeber die bescheinigung zum mutterschutzgeld mit 10euro in rechnu
ähh, nein? Unterlagen, die ein Amt zur Bearbeitung von Anträgen etc. einfordert, muss der AG selbstverständlich kostenlos zur Verfügung stellen.
So etwas gehört zum normalen Aufgabenbereich der Personalabteilung.
Die sind ja drauf ... oder reden wir hier von einer Zeitarbeitsfirma oder so?
von
cube
am 20.12.2017, 12:56