Hallo Frau Bader, wir haben heute von unserem Nachbarn (der uns nun seit 3 Jahren mit Zetteln belästigt, hauptsächlich wegen Kinderlärm und Kinderkarre) folgenden Brief erhalten (eine Kopie ging an die Wohnungsverwaltung): "Die ständige Belästigung durch Ihre Bastarde während der Mittagszeit (13 bis 15 Uhr) kann nicht länger hingenommen werden. Ich werde mich mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Immerhin haben Sie sämtliche Teppiche entfernt. Letztendlich sind die Eltern der Bastarde nicht verheiratet und schmarotzen auf Staatskosten. Gleichzeitig werden den Kindern keinerlei Grenzen gesetzt. Kopie an Hauswirt"2 Erst einmal stimmt fast nichts davon: Wir haben keine Teppiche entfernt, und wir schmarotzen nicht auf Staatskosten, mein Mann ist berufstätig, und wir erhalten weder Sozialhilfe noch sonstiges. Und dass wir nicht verheiratet sind, dürfte niemanden interessieren. Jedenfalls bin ich erst einmal zur Polizei gegangen und habe den Herrn wegen Beleidigung angezeigt (immerhin hat er diese Frechheiten auch unserer Wohnungsverwaltung zugeschickt). Jetzt würde ich gerne zum Amtsgericht gehen und auf Unterlassung solcher Schmähbriefe klagen, ich möchte erwirken, dass dieser Nachbar uns endlich in Ruhe läßt und uns keine Briefe oder Zettel mehr schreiben darf. Allerdings sind wir nicht rechtschutzversichert, wir sind nur im Mieterbund, aber der ist, glaube ich, nur für Streit mit dem Vermieter zuständig. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir einen Rat geben könnten, wie ich nun verfahren soll. Brauche ich einen Anwalt, oder kann ich einfach so auf Unterlassung klagen? Im übrigen fühle ich mich durch den Satz, er werde sich mit allen Mitteln zur Wehr setzen, bedroht. Im übrigen hat dieser Herr schon vor einiger Zeit von allen Mietern eine Unterschrift eingeholt, dass sie durch den Lärm unserer Kinder und die im Treppenhaus abgestellte Kinderkarre belästigt werden, und er hatte uns bereits ein Gerichtsverfahren angedroht. Ich habe übrigens auch an den Vermieter geschrieben und ihn aufgefordert, endlich aktiv zu werden und den Nachbarn in seine Schranken zu weisen. Für Ihre Antwort vielen Dank im voraus! Gruß, Sandra
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 23:37