Betreuung kranker Kinder über zwölf Jahre?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuung kranker Kinder über zwölf Jahre?

Hallo Frau Bader, aus aktuellem Anlass möchte ich Sie stellvertretend für eine Freundin um Rat bitten. Meine Freundin ist Witwe und Mutter (alleinerziehend) von 2 Kindern. Das ältere Kind - ihre Tochter, 12 Jahre- leidet seit Jahren an Asthma. Meine Freundin ist voll berufstätig. Bislang gab es im Krankheitsfall der Kinder keinerlei Probleme, da meine Freundin bis zum 12. Lebensjahr des Kindes sich über dieses krank schreiben ließ. Nun ist die Tochter meiner Freundin 12 Jahre alt geworden und erlitt kürzlich einen heftigen Asthmaanfall. Das Kind wurde eine Woche krankgeschrieben. In diesem Fall ist es nicht verantwortbar das Mädchen sich selbst zu überlassen, da es überwacht werden und ständig inhalieren musste. Gibt es in diesem Fall Sonderregelungen oder Härtefälle, vielleicht entscheiden ja auch die Krankenkassen hier im Einzelfall, ist Ihnen da etwas bekannt? Ich hoffe Sie können mir bzw. meiner Freundin weiterhelfen. Vielen Dank für Ihre Mühe charlotte-emilie

Mitglied inaktiv - 09.03.2012, 00:57



Antwort auf: Betreuung kranker Kinder über zwölf Jahre?

Hallo, dies regelt § 45 SGB V. Hiernach besteht ein Anspruch auf Freistellung, wenn das Kind unter zwölf Jahren,behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Letzteres dürfte doch in diesem Fall zutreffen. Es ist also sinnvoll, sich ein sehr ausführliches Attest vom Kinderarzt schreiben zu lassen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2012



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