Sehr geehrte Frau Bader, da ich nicht weiß, ob Sie meine Rückfrage unten lesen, hier noch mal in Kurzform: Wenn ich wegen Hexenschuss kein Kind heben kann (mit Krankschreibung), hat dann mein Mann (Beamter) einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber, über 2,3, oder mehr Wochen daheim zu bleiben, um die Kinderversorgung zu machen (ohne Lohnfortzahlung), d.h. unbezahlten Urlaub zu nehmen oder kann sein Arbeitgeber darauf bestehen, daß wir das Ganze über eine Haushaltshilfe regeln? Danke für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 17.01.2014, 09:11