Hallo,
Ich bin etwas verzweifelt. Kann es wirklich sein das ich meine Tochter, je nach Lust und Laune, ihrem KV geben muss?!
Ich habe das alleinige Sorgerecht und bekomme keinerlei Unterhalt für meine kleine (6 Jahre). Der Unterhalts Vorschuss ist aufgebraucht. Der KV hat nie mit uns gelebt. Ist weggezogen und ohne festen Wohnsitz. Ich selber berufstätig. Er kommte nach zig Monaten zu Besuch und versuchte gewaltsam in die Wohnung zu kommen (4 Uhr morgens und mit Alkohol). Ergebnis: mein Auto demoliert und ich erstattete Anzeige. Meine Tochter hatte dann Angst wenn eslaut wurde. Ich weiß sie liebt ihren Papa aber muss ich Beschimpfungen und Respektlosigkeit auf mich nehmen? Beeinflussung aufs Kind. Ich selber führe ein solides Leben, stabile Partnerschaft und kümmere mich um alles.
An Zeiten will er sich nicht halten. Immer nur wenn er will.
Brauche einen Rat. PS war beim Jugendamt aber die sagten mir nur: in dem zustand darf ich ihm das Kind nicht geben. Was mir ja klar ist.
von
Bodensee1
am 02.10.2014, 16:33
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Besuchsrecht
Hallo,
was sagt denn das JA zum Umgangsrecht? Im Zweifel gerichtlich klären lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2014
Antwort auf:
Besuchsrecht
Puh, da hilft nur standhaft bleiben und ihn bitten doch den Umgang einzuklagen oder sich selbst ans Jugendamt zu wenden. Du kommst dann gerne zu einem moderierten Gespräch.
Durch die Anzeige kannst Du versuchen ein Näherungsverbot zu erwirken. Hast Du Zeugen ?
Alternativ kannst Du auch klagen und betreuten Umgang fordern. Dieser kann dann beim Jugendamt gestartet werden und wenn er es verlässlich durchzieht auch ausgebaut werden.
Es liegt also an ihm.
von
Sternenschnuppe
am 02.10.2014, 17:48
Antwort auf:
Besuchsrecht
Hallo Sternenschnuppe,
Danke für die Antwort. Ja ich habe Zeugen...das ganze Haus hat schon mehrmals das Drama mitbekommen und wegen dem Auto, dass hat er selber zugegeben. Hat auch eine Geldstrafe deswegen bekommen.
Aufs Jugendamt will er gehen nur das fand bis jetzt nicht statt und er möchte das halbe Sorgerecht einklagen. Bin halt einfach nur Müde deswegen weil unterm Strich leidet nur das Kind. Es bekam jetzt schon zu viel mit
von
Bodensee1
am 02.10.2014, 18:33
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Besuchsrecht
So wie ich Dich verstanden habe ist er aber eher einer der viel droht und nix macht. Also Jugendamt etc.
Sei ihm daher einen Schritt voraus, das signalisiert auch gleich den Ämtern dass Du nix verweigerst, sondern es im Interesse des Kindes gerne klären möchtest.
Auch Du kannst den Umgang gerichtlich klären lassen. Start ist ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt. Kommt er nicht hast Du den ersten Beleg.
Das Kind kennt ihn doch kaum, hat kein Vertrauen und es muss eine langsame Anbahnung her. Und vor alllem eine verlässliche.
Das wirst Du auch gewährleisten, es ist dann an ihm zu zeigen dass er wirkliches Interesse hat.
So ein Näherungsverbot allerdings sollte zeitnah beantragt werden, da er schon verurteilt ist wird das ja schon etwas her sein. Daher bringt das aktuell nix.
Mache für Dich einen Termin aus beim Jugendamt, die beraten Dich und bitte um deren Unterstützung um mit dem Vater ein gemeinsames Gespräch zu führen wie er sich das konkret vorstellt, wie verlässlich er sein kann etc.
Danach weißt Du mehr.
Ich denke es ist wichtig dieses Thema abschließend zu klären und für klare Verhältnisse zu sorgen.
Solange er nicht beim Jugendamt mit Dir war und einen vernünftigen Plan mit Dir ausgearbeitet hat gibt es keinen Kontakt. Fertig.
von
Sternenschnuppe
am 02.10.2014, 19:12
Antwort auf:
Besuchsrecht
Hallo Frau Bader,
Nach meinem letzten Termin sagten sie mir das sie es ausgerichtlich
Regeln wollen. Das Problem ist das KV ohne festen Wohnsitz ist.
Nach der Sachbeschädigung an meinem Auto, mit Anzeige, rufte ich beim JA an. Antwort: in dem alkoholisierten zustand darf ich ihm das Kind nicht geben. Was klar ist. Leider nicht mehr. Ich weiß nicht ob ich nochmal einen Termin machen soll oder zu einem Anwalt gehen sollte.
LG
von
Bodensee1
am 08.10.2014, 19:39