Guten Tag Frau Bader, noch eine andere Frage, bzgl. unserer Tochter. Sie wird nächstes Jahr schulpflichtig und wir haben sie u.a. an einer anderen Schule angemeldet, als die Zuständige im Landkreis. Nun haben wir für unsere Wunschschule auch eine Zusage bekommen und müssen den Antrag "Genehmigung des Besuchs einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks" stellen. Als Begründung haben wir angegeben, daß wir das Schulkonzept "altersgemischte Lerngruppen Jahrgang 1-4" wünschen, eine ganztagsbetreuung bis 17 Uhr täglich möglich ist und auch eine Weiterbetreuung bis 18 Uhr (da beide voll berufstätig) durch meine Mutter dort möglich ist - und dieses auch für unsere Tochter seit 4 Jahren so praktiziert wird. Des Weiteren geht sie auch dort in den Kindergarten, so daß sie die sozialen Kontakte / Freundschaften dort aufgebaut hat. Sind das Gründe, die eine andere Schule rechtfertigen? Was wäre, wenn der Antrag abgelehnt würde? Hätte man Einspruchmöglichkeiten? Vielen Dank Puw
Mitglied inaktiv - 07.06.2010, 16:20