Sehr geehrte Frau Bader,
ich hätte eine Frage zu meinem - eher spezielleren Fall. Bei mir ist es so, dass ich mich aktuell in Elternzeit befinde. Mein Arbeitsvertrag war befristet und ist während der Elternzeit abgelaufen. Formal wäre ich somit - wenn ich nicht in Elternzeit wäre - seit November 2017 arbeitslos. Die Agentur für Arbeit bescheinigte mir jedoch wiederholt, dass eine Meldung bei Ihnen erst dann notwendig ist, wenn ich dem Arbeitsmarkt mit min. 15h/Woche zur Verfügung stehen würde. Dies ist während meiner Elternzeit natürlich nicht möglich. Mein Elterngeld beziehe ich noch bis Mai 2018. Eine erneute Anstellung strebe ich zum 01.01.2019 an. Mein Kind wird dann 1 4/5 Jahr alt sein. Ich befinde mich also aktuell und auch weiterhin in Elternzeit, nur leider kann mir das niemand bescheinigen, da sich niemand für mich zuständig fühlt. Eine meine Versicherungsunternehmen wünschen aber nun eine Bescheinigung über die Elternzeit. Wo kann ich die her bekommen und wer stellt so etwas aus, wo ich doch gerade quasi bei niemandem registriert bin?
von
NoraMein
am 05.02.2018, 00:16
Antwort auf:
Bescheinigung über Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag
Hallo,
eine Bescheinigung über die Elternzeit können Sie gar nicht bekommen, weil Sie nicht in Elternzeit sind. Das ist nur möglich, wenn man ein Arbeitgeber hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.02.2018
Antwort auf:
Bescheinigung über Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag
du bist nicht in elternzeit wenn dein vertrag in dieser ausläuft. deine elternzeit endet am letzten arbeitsatag denn ohne arbeitgeber keine elternzeit. die agentur für arbeit hat recht. du musst dich dort dann melden, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst und eine betreuung für dein kind hast.
von
mellomania
am 05.02.2018, 05:33
Antwort auf:
Bescheinigung über Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag
Ohne AG bist du "nur" Hausfrau (und vorerst noch mit EG-Bezug). Ab Juni bist du dann nur noch Hausfrau.
von
malini
am 05.02.2018, 06:55
Antwort auf:
Bescheinigung über Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag
Nee, du bist Hausfrau mit Elterngeld-Bezug. Du bist eben NICHT in EZ. Den EZ haben nur Arbeitnehmer. Du erfüllst aber nicht die Voraussetzungen dich arbeitslos und -suchend zu melden, weil du eben dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Warum solltest du dich also beim Arbeitsamt dann melden müssen, die sind für Hausfrauen nicht zuständig. EZ bedeutet das der AG sich verpflichtet dir deinen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zu sichern - bei dir ist da aber nichts zu sichern. Entsprechend kann dir niemand was bescheinigen was du nicht hast.
Solange du EG bekommst bist du weiterhin krankenversichert, sobald das EG endet, endet auch die Versicherung. Wärst du wirklich in EZ, würde die aber weiterlaufen.
Frag bei der Versicherung nach ob denen der bescheid vom Elterngeld langt, das wäre eine Option.
Und, sollte dein mann in der gesetzlichen krankenversicherung Pflichtmitglied sein, dann kannst du in dieser zum Ende des EG wechseln bist du wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehts. Ansonsten müsstest du dich im schlechtesten Fall selbst versichern. Oder eben doch früher wieder arbeiten bzw dich arbeitssuchend melden. Sobald du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und auch eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, wirst du wohl die Voraussetzungen für ALG1 erfüllen - womit du auch wieder versichert wärst. Spielt aber wie gesagt erst NACH dem EG eine Rolle, evtl wäre da auch eine Lösung - sofern ihr es euch leisten könnte - das EG teils zu splitten in EG Plus.
Und nimm mir den Ausdruck Hausfrau nicht übel, es ist halt das was am ehesten zutrifft und was jeder eigentlich auch kennt.
Mitglied inaktiv - 05.02.2018, 07:03