Hallo Frau Bader, zur Zeit bin ich schwanger. Momentan krankgeschrieben. Mein AG drängt mich ins Beschäftigungsverbot, dass mein FA ausstellen soll, weil der AG dann bis zu meiner Rückkehr dann jemand einstellen könnte. Mein Vertrag soll dahin geändert werden, dass eine Fortbildung, die durch meinen AG finanziert wird und zum 01.03.20 beginnen sollte, nun nach meiner Rückkehr am 01.09.20 beginnen soll. Die Fortbildung war die Voraussetzung dass ich da starten kann. Was denken Sie darüber?
von Mala28 am 18.09.2019, 14:07