Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, zur Zeit bin ich schwanger. Momentan krankgeschrieben. Mein AG drängt mich ins Beschäftigungsverbot, dass mein FA ausstellen soll, weil der AG dann bis zu meiner Rückkehr dann jemand einstellen könnte. Mein Vertrag soll dahin geändert werden, dass eine Fortbildung, die durch meinen AG finanziert wird und zum 01.03.20 beginnen sollte, nun nach meiner Rückkehr am 01.09.20 beginnen soll. Die Fortbildung war die Voraussetzung dass ich da starten kann. Was denken Sie darüber?

von Mala28 am 18.09.2019, 14:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, das geht nicht. Die betriebswirtschaftlichen Pläne des AG sind keine Gründe für ein BV. Und schon gar nicht während einer Krankschreibung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Über ein Attest entscheidet allein der Arzt im eigenen Ermessen aufgrund des medizinischen Befunds. Betriebliche Gründe spielen keine Rolle.

Mitglied inaktiv - 18.09.2019, 14:35



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